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Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
7. August 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare war für einen seiner Klienten in einem sogenannten „Pilotverfahren” vor dem Amtsgericht Rostock erfolgreich.

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verlangte von einem „Kunden” die Zahlung einer „Vergütung”. Das Gericht hat entschieden: Ein Vertrag zwischen MR und dem „Kunden” besteht nicht. Ein solcher ist auf jeden Fall wirksam angefochten worden und deshalb nichtig. MR hat „arglistig getäuscht” und bekommt deshalb auch kein Geld.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare wird Sie weiter informieren.

Nachstehend finden Sie das vollständige Urteil mit Sachverhalt und Begründung:

AG Rostock, Urteil vom 04.06.07 (49 C 302/06)

Erste Erfolge in Sachen MR Branchen und Telefon
27. Juni 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare sind für Ihre Klienten gegen die MR Branchen und Te­lefon Verlagsgesellschaft mbH erfolgreich.

Das Amtsgericht Rostock hat mit Urteil vom 18. Juni 2007 mehrere Klagen der MR Branchen und Telefon Verlagsgesell­schaft mbH zurückgewiesen und erklärt, dass wirksam geschlossene Verträge nicht vorliegen. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, an die MR Branchen und Tele­fon Verlagsgesellschaft mbH  irgendwelche Zahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald dieses Urteil vollständig und mit Gründen vorliegt werden wir Sie weiter infor­mieren. 

Zu dem ebenfalls geführten Strafverfahren ist zu sagen: Gegen Herbert Rossa - Geschäftsführer der  MR Branchen und Telefon Verlagsge­sellschaft mbH - hatte die  Staatsanwaltschaft Rostock bekanntlicherweise  Anklage erhoben. Der Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Rostock fand zwi­schenzeitlich statt. Herr Rossa wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Mo­naten - auf Bewährung - verurteilt. Allerdings ist auch diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Herr Rossa gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat.

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