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BGH: Keine Organhaftung bei Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen trotz bestehender Insolvenzreife (Rechtsprechungsänderung)
5. Juli 2007

von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 14.05.2007 entschieden, dass der organschaftliche Vertreter (Vorstand bzw. Geschäftsführer) einer AG (eG) bzw. einer GmbH, der bei Insolvenzreife der Gesellschaft “den sozial- oder steuerrechtlichen Normbefehlen folgend Arbeitnehmeranteile der Sozialversicherung oder Lohnsteuer abführt”, mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters handelt und sich damit nicht nach § 92 III AktG oder § 64 II GmbHG der Gesellschaft gegenüber erstattungspflichtig macht. [Anwalt News weiter…]

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