LAG München: Altenpfleger riskieren bei grob beleidigendem Verhalten gegenüber Heimbewohnern fristlose Kündigung
6. März 2008
Mit seinem Urteil vom 08.08.2007 (11 Sa 496/06) hat das LAG München - mit sehr deutlichen Worten - entschieden, dass Altenpfleger mit der fristlosen Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses rechnen müssen, wenn sie pflegebedürftige Personen wiederholt grob beleidigen. Das gilt auch, wenn die Betroffenen möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, den Sinngehalt der Beleidigungen zu erfassen, bei Ausspruch der Beleidigungen aber Kollegen anwesend sind. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Arbeitsrecht |
| Stichwörter: | Abmahnung, Altenpfleger, Beleidigung, BGB § 626, fristlose Kündigung, LAG München |

