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OLG München: Gültigkeitsbefristung und Restguthabenverfall von Gutscheinen sind unzulässig
21. Januar 2008

Nach einer Entscheidung des Oberlandesgericht München vom 17.01.2008 (Az. 29 U 3193/07) darf der Internet-Versandhändler Amazon die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr beschränken. Auch Restguthaben dürfen nach diesem Zeitraum nicht verfallen. Das Oberlandesgericht bestätigte damit ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München (LG München I, Urteil vom 05.04.2007 - Az. 12 O 22084/06) erstritten hatte.

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