BFH: Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung bei Arbeitnehmern ist verfassungswidrig
6. September 2006
Steuerpflichtige mit Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können zuviel einbehaltene Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zurück erhalten. Die Einkommensteuerveranlagung wird bei Arbeitnehmern in vielen Fällen aber nur auf Antrag durchgeführt. Der Antrag muss nach § 46 Abs. 2 Nr. 8 des Einkommensteuergesetzes (EStG) innerhalb von zwei Jahren durch Abgabe einer Einkommensteuererklärung gestellt werden. Wird diese Frist versäumt, kann der Arbeitnehmer die Steuererstattung nicht mehr erreichen.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Neuigkeiten, Steuerrecht |
| Stichwörter: | Antragsveranlagung, BFH |

