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BFH: GmbH-Geschäftsführer haften auch bei Insolvenz für nicht abgeführte Lohnsteuer
13. Februar 2008

Mit Urteil vom 05.06.2007 (VII R 65/05) hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass  GmbH-Geschäftsführer auch bei Insolvenz der Gesellschaft für schuldhaft nicht abgeführte Lohnsteuer gem. § 69 AO persönlich einstehen müssen - ein mögliches Anfechtungsrecht des späteren Insolvenzverwalters steht dem nicht entgegen.  [Anwalt News weiter…]

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