Übersicht > Aktuelle Kanzleiinfos, Arbeitsrecht

Bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zu berücksichtigendes Einkommen
24. April 2009

Das Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: 4 AS 47/08 R) hat am 03. März 2009 entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
[Anwalt News weiter…]

Sperrzeit - nein Danke !
19. Mai 2006

Kündigt der Arbeitgeber, ist hat sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) zu melden. Die Frist beträgt sieben Tage nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat.

Bei diesem Besuch beim Arbeitsamt warnt man den Arbeitnehmer häufig davor, im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine so genannte Abwicklungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Deshalb, weil dies häufig zu einer Sperrzeit - bis zu zwölf Wochen - für das Arbeitslosengeld führt. [Anwalt News weiter…]

Suche

Sonstiges


Newsletter:

RSS (Anleitung)