Bei Bezug von Arbeitslosengeld II sind Abfindungen aus einem arbeitsgerichtlichen Vergleich zu berücksichtigendes Einkommen
24. April 2009
Das Bundessozialgerichts (Aktenzeichen: 4 AS 47/08 R) hat am 03. März 2009 entschieden, dass die in einem arbeitsgerichtlichen Vergleich vereinbarte Abfindung beim Arbeitslosengeld II als Einkommen leistungsmindernd zu berücksichtigen ist.
[Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt und Notar Guido Fuchs |
| Kategorie: | Aktuelle Kanzleiinfos, Arbeitsrecht |
| Stichwörter: | Abfindung, Arbeitslosengeld |

