BFH: Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes können vollständig abziehbar sein
21. Juni 2006
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat sich im Urteil vom 23. Mai 2006 VI R 21/03 mit der Frage befasst, ob Aufwendungen für das Einrichten eines häusliches Telearbeitsplatzes unter die Abzugsbeschränkungen fallen, die für häusliche Arbeitszimmer gelten (vgl. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b des Einkommensteuergesetzes – EStG -).
| Autor: | Rechtsanwalt Christian Solmecke |
| Kategorie: | Steuerrecht |
| Stichwörter: | Arbeitszimmer, BFH |

