Wie soll ich reagieren, wenn ich innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben soll, ich innerhalb dieser Frist meine eBay-Angebote aber nicht mehr ändern kann ?
14. April 2008
In diesem Fall können Sie sich in der Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eine sog. Aufbrauchfrist einräumen lassen. Innerhalb dieser Aufbrauchfrist müssen Sie keine Vertragsstrafe zahlen, wenn Sie die eBay-Angebote noch nicht geändert haben.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Neuigkeiten |
| Stichwörter: | Aufbrauchfrist, Unterlassungserklärung |

