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BGH: “Androhung” der Insolvenzantragstellung durch Vorstandsmitglied berechtigt nicht zur Kündigung aus wichtigem Grund
17. Juli 2007

von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Der Bundesgerichtshof hatte im Rahmen der Entscheidung vom 12.02.07 (II ZR 308/05) zu beurteilen, ob die „ultimative Ankündigung” eines Vorstandsmitglieds einer Genossenschaft, einen Insolvenzantrag zu stellen, einen wichtigen Grund i.S.d. § 626 Abs. 2 BGB darstellt, welcher zu einer außerordentlichen Kündigung des zwischen der Genossenschaft und dem Vorstandsmitglied bestehenden Dienstvertrages berechtigt.

Darüber hinaus hat sich der Bundesgerichtshof in der Entscheidung mit der Frage befasst, ab welchem konkreten Zeitpunkt die im Rahmen des § 626 Abs.2 BGB zu berücksichtigende Zwei-Wochen-Frist beginnt. [Anwalt News weiter…]

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