BGH: Unverlangte Werbe-SMS begründen Auskunftsanspruch von Verbrauchern
25. Juli 2007
Der BGH hat mit Urteil vom 19.7.2007 (I ZR 191/04) entschieden, dass dem Inhaber eines (privat genutzten) Mobilfunkanschlusses, der unverlangte Werbe-SMS erhält, ein Anspruch gegen die Telefongesellschaft auf Benennung des Versenders zusteht.
Dieser Anspruch bestehe lediglich dann nicht, wenn ein Verband den entsprechenden Auskunftsanspruch bereits geltend gemacht hat. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | IT-Recht, Verbraucherrecht |
| Stichwörter: | Auskunftsanspruch, BGH, SMS, UKlaG, Werbe-SMS |

