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BGH: Unverlangte Werbe-SMS begründen Auskunftsanspruch von Verbrauchern
25. Juli 2007

Der BGH hat mit Urteil vom 19.7.2007 (I ZR 191/04) entschieden, dass dem Inhaber eines (privat genutzten) Mobilfunkanschlusses, der unverlangte Werbe-SMS erhält, ein Anspruch gegen die Telefongesellschaft auf Benennung des Versenders zusteht.

Dieser Anspruch bestehe lediglich dann nicht, wenn ein Verband den entsprechenden Auskunftsanspruch bereits geltend gemacht hat. [Anwalt News weiter…]

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