LG Düsseldorf: Vermieter trägt Beweislast für Zugang einer Betriebskostenabrechnung
30. Juli 2007
Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 07.02.07 (23 S 108/06) entschieden, dass der Vermieter dafür beweispflichtig ist, dass dem Mieter die Betriebskostenab-rechnung innerhalb der Frist des § 556 Abs. 3 BGB zugegangen ist. Der bloße Nachweis der Absendung der Abrechnung reiche hierfür nicht aus.Zugleich erkannte das Landgericht, dass ein diesbezügliches Versäumnis der Hausverwaltung dem Vermieter gem. § 278 BGB zuzurechnen ist.
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Zivilverfahrensrecht |
| Stichwörter: | Ausschlussfrist, Betriebskostenabrechnung, BGB § 556, LG Düsseldorf |

