BGH: Mieter muss keine Betriebkosten für Aufzug tragen, den er nicht benutzen kann
25. Mai 2009
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
In seinem Urteil vom 08.04.2009 (VIII ZR 128/08) hat der BGH zu der Frage, ob ein Mieter aufgrund einer formularmäßigen Vereinbarung anteilige Betriebskosten für einen Aufzug tragen muss, der sich in einem anderen Gebäudeteil befindet und mit dem er seine Wohnung nicht erreichen kann, zugunsten des Mieters entschieden. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
| Stichwörter: | Aufzug, Betriebskosten, Betriebskostenabrechnung, BetrKV § 2 Nr.7, BGB § 307, BGB § 556 Abs.1, Fahrstuhl, II. BV § 27 Abs.1 |

