Übersicht > Miet- und Wohnungseigentumsrecht

BGH: Mieter muss keine Betriebkosten für Aufzug tragen, den er nicht benutzen kann
25. Mai 2009

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

  
In seinem Urteil vom 08.04.2009 (VIII ZR 128/08) hat der BGH zu der Frage, ob ein Mieter aufgrund einer formularmäßigen Vereinbarung anteilige Betriebskosten für einen Aufzug tragen muss, der sich in einem anderen Gebäudeteil befindet und mit dem er seine Wohnung nicht erreichen kann, zugunsten des Mieters entschieden. [Anwalt News weiter…]

BGH: Formularmäßige Abwälzung des Außenanstrichs auf Mieter - und damit Gesamtregelung über Schönheitsreparaturen - unwirksam
26. Februar 2009

Mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 210/08) hat der BGH abermals über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel - und im Ergebnis zugunsten des Mieters - entschieden: Verpflichtet eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen den Mieter dazu, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen, ist nicht nur diese Verpflichtung gegenstandslos - vielmehr ist die gesamte Klausel hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam. [Anwalt News weiter…]

BGH: Formularmäßige “Farbwahlklausel” für Schönheitsreparaturen unwirksam
22. August 2008

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Der BGH hat mit Urteil vom 18.06.08 (VIII ZR 224/07) eine Klausel in einem Mietvertrag (Wohnraummiete) für unwirksam erklärt, wonach der Mieter verpflichtet wurde, bei Schönheitsreparaturen nur ”neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten” zu verwenden - und damit auch die gesamte formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen als unwirksam erachtet. [Anwalt News weiter…]

OLG Celle: Erhebung einer Pauschalgebühr durch Kreditinstitut für Rücklastschriften unzulässig
28. Januar 2008

Mit Urteil vom 07.11.2007 (3 U 152/07) hat das OLG Celle  entschieden, dass Banken im Giro-Zahlungsverkehr für die Bearbeitung von Rücklastschriften (oder auch Rückschecks) mangels Deckung keine pauschale Vergütung von ihren Kunden verlangen dürfen. [Anwalt News weiter…]

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