BGH: Formularmäßige “Farbwahlklausel” für Schönheitsreparaturen unwirksam
22. August 2008
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Der BGH hat mit Urteil vom 18.06.08 (VIII ZR 224/07) eine Klausel in einem Mietvertrag (Wohnraummiete) für unwirksam erklärt, wonach der Mieter verpflichtet wurde, bei Schönheitsreparaturen nur ”neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten” zu verwenden - und damit auch die gesamte formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen als unwirksam erachtet. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
| Stichwörter: | AGB, BGB § 307, BGB § 535, BGH, Schönheitsreparaturen |

