BAG: Keine weitergehende Wirksamkeitskontrolle bei Probezeitregelung - Anforderungen an Unterschrift des Kündigenden
17. April 2008
Mit seiner Entscheidung vom 24.1.2008 (6 AZR 519/07) hat sich das Bundesarbeitsgericht sehr umfassend mit den Fragen befasst, welche Anforderungen an die Unterzeichnung einer Kündigungserklärung zu stellen sind und inwieweit eine Probeteitvereinbarung im Sinne des § 622 Abs. 3 BGB einer Wirksamkeitskontrolle unterliegt.
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Arbeitsrecht |
| Stichwörter: | BAG, BGB § 622 Abs.3, BGB § 623, Kündigung, Kündigungsfrist, Probezeit, Schriftform |

