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BGH: Anspruch bei Annulierung eines Zubringerfluges
18. Oktober 2010

Bundesgerichtshof zur Bemessung des Ausgleichsanspruchs nach der Fluggastrechteverordnung bei Annullierung des Zubringerflugs

Das klagende Luftverkehrsunternehmen KLM macht einen nach Grund und Höhe unstreitigen Anspruch auf Vergütung für einen Flug von Berlin über Amsterdam nach Curaçao und zurück nach Amsterdam geltend. Der Beklagte hat gegenüber der auf Zahlung des Flugpreises und Erstattung der vorgerichtlichen Anwaltskosten gerichteten Klage mit einem Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Fluggastrechteverordnung) wegen Stornierung der ersten Teilstrecke eines Flugs durch die Beklagte im Mai 2005 aufgerechnet. Dieser Flug von Berlin nach Amsterdam war für den 3. Mai 2005 um 11:40 Uhr vorgesehen, der Anschlussflug von Amsterdam nach Aruba sollte um 14:25 Uhr starten. Ungefähr zwei Stunden vor dem Abflug aus Berlin zog die Klägerin die Flugscheine ein und gab stattdessen Flugscheine für einen Flug am darauf folgenden Tag mit Abflug in Berlin um 9:05 Uhr und Abflug in Amsterdam um 14:25 Uhr aus. Der Beklagte und seine Ehefrau kamen deshalb einen Tag später als geplant in Aruba an.

Das Amtsgericht hat den Gegenanspruch des Beklagten in Höhe von 600 Euro pro Person als begründet angesehen und deshalb die Klage abgewiesen. Die Berufung der Klägerin ist im Ergebnis erfolglos geblieben. Das Berufungsgericht hat angenommen, dass der Beklagte für jede Teilstrecke einen gesonderten Ausgleichsanspruch geltend machen könne. Für die Strecke zwischen Berlin und Amsterdam stehe dem Beklagten wegen der Annullierung des Flugs ein Entschädigungsanspruch in Höhe von 250 Euro pro Person zu. Die Voraussetzungen für eine Befreiung von der Zahlung wegen nicht vermeidbarer außergewöhnlicher Umstände nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung lägen nicht vor. Für die Strecke Amsterdam – Aruba ergebe sich ein weiterer Ausgleichsanspruch von 600 Euro pro Person, weil die insoweit gegen den Willen des Beklagten erfolgte Umbuchung dieses Flugs einer Weigerung gleichkomme, den Beklagten zu befördern.

Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Klägerin zurückgewiesen. Zur Begründung hat er – anders als das Berufungsgericht und ähnlich wie das Amtsgericht – ausgeführt, dass dem Beklagten schon wegen der Annullierung des Fluges von Berlin nach Amsterdam ein Ausgleichsanspruch von 600 Euro pro Person zusteht. Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts ist für die Bemessung der Ausgleichszahlung nicht nur die Entfernung zum Zielort des annullierten Zubringerflugs maßgeblich. Vielmehr sind im Falle von direkten Anschlussflügen auch die weiteren Zielorte zu berücksichtigen, an denen der Fluggast infolge der Annullierung verspätet ankommt. Dies ergibt sich aus Art. 7 Abs. 1 Satz 2 der Fluggastrechteverordnung*, der für die Höhe der Ausgleichszahlung an die Entfernung zum “letzten Zielort” anknüpft. Die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in der Rechtssache C-173/07 (Emirates./.Schenkel), wonach Hin- und Rückflug als gesonderte Flüge im Sinne von Art. 3 der Fluggastrechteverordnung anzusehen sind, spricht nicht gegen, sondern für diese Auslegung. Bestätigt wird dieses Ergebnis ferner durch die Rechtsprechung des EuGH zum Ausgleichsanspruch wegen erheblicher Verspätung. Dieser setzt voraus, dass der Fluggast das Endziel nicht früher als drei Stunden nach der von dem Luftfahrtunternehmen ursprünglich geplanten Ankunftszeit erreicht. Bei direkten Anschlussflügen im Sinne von Art. 2 Buchst. h der Fluggastrechteverordnung ist mithin nicht eine Verspätung am Zielort einer einzelnen Teilstrecke maßgeblich, sondern eine Verspätung am Endziel. Bei einer Annullierung kann nichts anderes gelten.

Das Argument der Klägerin, sie sei von der Ausgleichszahlung wegen ungünstiger Wetterbedingungen in Amsterdam nach Art. 5 Abs. 3 der Fluggastrechteverordnung befreit, hat der Bundesgerichtshof als unbegründet angesehen. Die Klägerin hat nicht im Einzelnen vorgetragen, welche personellen, materiellen und finanziellen Mittel ihr zur Verfügung standen, um den annullierten Flug zum geplanten Zeitpunkt dennoch durchführen zu können, und auch nicht dargelegt, aus welchen Gründen es ihr gegebenenfalls nicht zumutbar war, auf diese Ressourcen zurückzugreifen.

Urteil vom 14. Oktober 2010 – Xa ZR 15/10

 Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs

BGH: Zur Qualifizierung eines Reisebüros als Reiseveranstalter oder Reisevermittler
5. Oktober 2010

Die Klägerin nahm an einer bei der Rechtsvorgängerin des beklagten Reisebüros gebuchten kombinierten Flug- und Schiffsreise mit zwei Hotelaufenthalten auf Jamaika teil, die im Reisebüro nach den Wünschen der Klägerin individuell zusammengestellt wurde. Bei dieser Reise wurde auf dem Hinflug ihr Koffer nicht mitbefördert. Sie hat ihn erst nach Abschluss der Schiffsreise wieder erhalten. Die Klägerin verlangt von dem beklagten Reisebüro Minderung des Reisepreises, Schadensersatz wegen mangelbedingter Mehrkosten für die Reise sowie Entschädigung für nutzlos aufgewendete Urlaubszeit.

Das Amtsgericht hat der Klage im Wesentlichen stattgegeben. Das Berufungsgericht hat sie abgewiesen. Es hat angenommen, dass zwischen der Klägerin und der Beklagten kein Reisevertrag gemäß § 651a Abs. 1 BGB, sondern lediglich ein Reisevermittlungsvertrag i. S. des § 675 BGB zustande gekommen sei. Das Reisebüro sei nicht als Reiseveranstalter Vertragspartner eines aus mehreren Reiseleistungen zusammengesetzten Reisevertrags geworden, weil es lediglich die die Reiseleistungen anderer Anbieter für einen Vertragsschluss angeboten habe und hierbei erkennbar nur vermittelnd tätig geworden sei.

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berufungsgerichts bestätigt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs gibt es weder einen Erfahrungssatz noch eine gesetzliche Auslegungsregel, wonach ein Reisebüro, das einzelne Reiseleistungen verschiedener Leistungserbringer zu einer individuellen, auf die Wünsche des Kunden zugeschnittenen Reise zusammenstellt, zwangsläufig als Reiseveranstalter anzusehen ist. Ein Reisebüro übernimmt in der Regel typischerweise lediglich die Tätigkeit eines Vermittlers von Reiseleistungen. Allein aus dem Angebot mehrerer zeitlich und örtlich aufeinander abgestimmter Reiseleistungen auf Wunsch des Kunden kann nicht geschlossen werden, dass das Reisebüro dem Kunden gegenüber wie ein Reiseveranstalter die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der einzelnen Reiseleistungen übernimmt. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Richtlinie 90/314/EWG des Rates vom 13. Juni 1990 über Pauschalreisen. Diese Richtlinie definiert in Art. 2 sowohl den Begriff des Veranstalters als auch des Vermittlers von Pauschalreisen. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat in der Rechtssache C-400/00 (Club-Tour ./. Garrido) entschieden, dass der Begriff der Pauschalreise im Sinne der Richtlinie auch solche Reisen einschließt, die von einem Reisebüro auf Wunsch und nach den Vorgaben des Verbrauchers organisiert werden. Auch daraus ergibt sich nur, dass ein Reisebüro in diesen Konstellationen Reiseveranstalter sein kann, nicht aber, dass es unabhängig von den konkreten Umständen des Einzelfalls stets als solcher anzusehen ist. In dem vom EuGH entschiedenen Fall war das vorlegende nationale Gericht zu dem Ergebnis gelangt, dass das Reisebüro dort als Reiseveranstalter aufgetreten war. Dem EuGH war lediglich die Frage vorgelegt worden, ob es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie handelte. Auch für den Bundesgerichtshof besteht angesichts des eindeutigen Wortlauts der Pauschalreiserichtlinie keine Veranlassung, dem EuGH die Frage vorzulegen, ob ein Reisebüro im Einzelfall als bloßer Reisevermittler einzustufen sein kann.

Urteil vom 30. September 2010 – Xa ZR 130/08

 Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs

BGH: Haftung des Geschäftsführers bei Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen trotz Insolvenzreife
22. Juli 2009

von Christoph Wink
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Mit Urteil vom 08.06.2009 (II ZR 147/08) hat der BGH entschieden, dass den GmbH-Geschäftsführer, der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung nach der Insolvenzreife des Unternehmens leistet, eine Erstattungspflicht nach § 64 Satz 1 und 2 GmbHG trifft. Solche Zahlungen sind - im Gegensatz zu der Erstattung der Arbeitnehmeranteile - mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns nicht vereinbar. [Anwalt News weiter…]

BGH: Einstellung von Versorgungsleistungen (Strom, Gas, Wasser) nach Beendigung des Mietverhältnisses
13. Mai 2009

von Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
 

Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom 06.05.2009 (XII ZR 137/07) entschieden, dass ein (Gewerberaum-) Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses grundsätzlich berechtigt sein kann, Versorgungsleistungen wie Heizung, Strom, Wasser einzustellen. [Anwalt News weiter…]

BGH: Abweichung der Wohnfläche von mehr als 10% kann fristlose Kündigung rechtfertigen
6. Mai 2009

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht 

Mit Urteil vom 29.04.2009 (VIII ZR 142/08) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine erhebliche Abweichung der tatsächlichen von der vertraglich vereinbarten Wohnfläche (regelmäßig bei mehr als 10%) einen wichtigen Grund darstellt, der den Mieter zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigt. [Anwalt News weiter…]

BGH: Mieterhöhungsverlangen muss nicht in jedem Fall Mietspiegel beigefügt werden
18. März 2009

Mit Urteil vom 11. 03.09 (VIII ZR 74/08) hat der Bundesgerichtshof wiederholt klargestellt, dass es für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsverlangen nicht zwingend erforderlich ist, den Mietspiegel beizufügen. Vielmehr reiche es aus, wenn dieser ohne weiteres eingesehen werden kann (hier: im Kundencenter des Vermieters). [Anwalt News weiter…]

BGH: Formularmäßige Abwälzung des Außenanstrichs auf Mieter - und damit Gesamtregelung über Schönheitsreparaturen - unwirksam
26. Februar 2009

Mit Urteil vom 18.02.2009 (VIII ZR 210/08) hat der BGH abermals über die Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel - und im Ergebnis zugunsten des Mieters - entschieden: Verpflichtet eine in einem Mietvertrag enthaltene Klausel über die Vornahme von Schönheitsreparaturen den Mieter dazu, auch den Außenanstrich von Türen und Fenstern vorzunehmen, ist nicht nur diese Verpflichtung gegenstandslos - vielmehr ist die gesamte Klausel hinsichtlich der Durchführung von Schönheitsreparaturen unwirksam. [Anwalt News weiter…]

BGH: Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige neben einem geschiedenen Ehegatten auch einem neuen Ehegatten unterhaltspflichtig ist
4. September 2008

Der BGH hatte sich in seinem Urteil vom 30. Juli 2008 (XII ZR 177/06) erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklärt, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Ansprüche wechselseitig zur Höhe beeinflussen. Zum 1. Januar 2008 ist durch § 1609 BGB auch der Rang der beiden Unterhaltsansprüche geändert worden, was sich immer dann auswirkt, wenn der Unterhaltspflichtige unter Wahrung des ihm verbleibenden Selbstbehalts (hier: 1000 €) nicht alle Ansprüche voll befriedigen kann.
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Autor: Rechtsanwalt Marc Tarrach
Kategorie: Familienrecht
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BGH: Betriebskostenabrechnung auch bei differierenden Flächenangaben formell ordnungsgemäß
2. September 2008

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Im Rahmen seines Urteils vom 28.05.08 hat sich der BGH (VIII ZR 281/07) mit der Frage befasst, ob Betriebskostenabrechnungen formell ordnungsgemäß erstellt worden sind, wenn diese für mehrere (aufeinander folgende) Abrechnungsperioden erteilt werden und dabei die Flächenangaben ohne nähere Erläuterungen variieren. [Anwalt News weiter…]

BGH: Abschluss eines Garantievertrages von 40 Jahren ist nicht wettbewerbswidrig
25. August 2008

In seinem Urteil (vom 26.06.2008 - Az. I ZR 221/05) befand der BGH den Abschluss eines Garantievertrages mit einer Laufzeit von 40 Jahren mit den Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs vereinbar. Die Zusage zu einer “Extremen Garantie” ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn sie sich auf eine Sache bezieht, die bei normaler Abnutzung eine entsprechend lange Lebensdauer besitzt (verweis auf BGH, Urt. v. 26.9.1975 - I ZR 72/74, GRUR - 4 -1976, 146, 147 = WRP 1975, 735 - Kaminisolierung; Urt. v. 31.1.1958 - I ZR 182/56, GRUR 1958, 455, 457= WRP 1958, 151 - Federkernmatratzen).

BGH: Zwischenablesekosten bei Mieterwechsel sind keine Betriebskosten
22. August 2008

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

    

Mit Urteil vom 14. 11. 2007 (VIII ZR 19/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten darstellen, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen. [Anwalt News weiter…]

BGH: Formularmäßige “Farbwahlklausel” für Schönheitsreparaturen unwirksam
22. August 2008

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

 

Der BGH hat mit Urteil vom 18.06.08 (VIII ZR 224/07) eine Klausel in einem Mietvertrag (Wohnraummiete) für unwirksam erklärt, wonach der Mieter verpflichtet wurde, bei Schönheitsreparaturen nur ”neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten” zu verwenden - und damit auch die gesamte formularmäßige Verpflichtung des Mieters zur Durchführung von Schönheitsreparaturen als unwirksam erachtet. [Anwalt News weiter…]

BGH: Räumungstitel auch gegen nichteheliche Lebensgefährten des Mieters erforderlich
29. Juli 2008

In seinem Beschluss vom 19.03.2008 (I ZB 56/07) hat der BGH zu der umstrittenen Frage Stellung genommen, ob gegen den nichtehelichen Lebensgefährten und gegen (mittlerweile) volljährige Kinder eines Mieters (die selbst nicht Vertragspartei sind) ein separater Vollstreckungstitel (hier: Räumungsurteil) erforderlich ist. [Anwalt News weiter…]

Schutz des Verbrauchers vor Werbung durch E-Mail und SMS
25. Juli 2008

Der Kläger ist der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Der Beklagte unterhält das Kundenbindungs- und Rabattsystem “Payback”. Der Kläger nimmt den Beklagten im Wesentlichen auf Unterlassung der Verwendung dreier Klauseln in Anspruch, die dieser in Papierformularen verwendet, mit denen sich Verbraucher zur Teilnahme am Rabattprogramm anmelden können. Das Berufungsgericht hat die Verwendung der Klauseln nicht beanstandet.

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BGH: Geltung des Abflussprinzips, Pauschalabzüge bei einzelnen Heiz- und Betriebskostenpositionen
14. Mai 2008

Mit seinem Urteil vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07) hatte sich der BGH mit verschiedenen Aspekten der Berechnung einer Heiz- und Betriebskostenpositionen zu befassen. Gegenstand der Entscheidung war insbesondere, ob ein Vermieter (1.) nach dem sog. “Abflussprinzip” abrechnen darf, wie (2.) bei der Position „Hauswartkosten” nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten) zu berücksichtigen sind und (3.) wie bei der Schätzung von Stromkosten der Heizungsanlage bei fehlendem Zähler zu verfahren ist. [Anwalt News weiter…]

BGH: Unternehmen dürfen für Abmahnung Anwalt einschalten
13. Mai 2008

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden (Urteil vom 8. Mai 2008 - I ZR 83/06 ), dass in der Regel im Zuge einer Abmahnung auch die Anwaltskosten des Abmahnenden ersetzt werden müssen. Dies gelte auch dann, wenn das abmahnende Unternehmen die Abmahnung durch eine Rechtsanwaltsbüro ausssprechen lässt, obwohl es über eine eigene Rechtsabteilung verfügt.  

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BGH: Mieter können Abmahnung des Vermieters nicht angreifen
12. März 2008

Der BGH hat mit Urteil vom 20.02.2008 (VIII ZR 139/07) entschieden, dass Mieter eine vom Vermieter ausgesprochene Abmahnung wegen eines angeblichen Fehlverhaltens nicht isoliert angreifen können - auch dann nicht, wenn der Vermieter die Abmahnung zu Unrecht ausgesprochen hat. [Anwalt News weiter…]

BGH zu kreditfinanzierten “Schrottimmobilien”: Schadensersatz wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung
5. März 2008

Der BGH hat mit Urteil vom 26.02.2008 (Az. XI ZR 74/06) entschieden, dass Erwerber sog. “Schrottimmobilien” grundsätzlich Schadensersatz auf Grund einer unterbliebenen Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz von der die Immobilie finanzierenden Bank verlangen können. Ein Schadensersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsschluss wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung komme auch dann in Betracht, wenn die Haustürsituation nicht bei dem Vertragsabschluss, sondern nur bei dessen Anbahnung vorgelegen habe.

Allerdings macht der BGH einen solchen Schadensersatzanspruch von zwei Voraussetzungen abhängig: Zum einen müsse die finanzierende Bank an der unterbliebenen Widerrufsbelehrung ein Verschulden treffen. Darüber hinaus müsse der Käufer einer Immobilie nachweisen, dass er im Falle einer ordnungsgemäßen Belehrung über sein Widerrufsrecht die auf den Abschluss des Darlehensvertrages gerichtete Willenserklärung auch tatsächlich widerrufen hätte. Der Erwerber kann sich demnach nicht auf die widerlegliche Vermutung zurückziehen, dass er im Falle einer ordnungsgemäßen Belehrung in jedem Falle seine Willenserklärung widerrufen hätte.

In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall konnte der BGH das Bestehen oder Nichtbestehen eines Schadensersatzanspruchs daher nicht abschließend beurteilen. Der Rechtsstreit wurde deshalb unter Aufhebung des Berufungsurteils an das Berufungsgericht zurückgewiesen, das nunmehr die erforderlichen Feststellungen zu treffen hat.

BGH: Betriebskostenumlage nach Personen - Rückgriff auf Einwohnermelderegister regelmä
6. Februar 2008

Mit Urteil vom 23.01.2008 (VIII ZR 82/07) hat der BGH entschieden, dass der Vermieter bei der Ermittlung der Betriebskosten nach Personenzahl nicht auf das amtliches Einwohnermelderegister zurückgreifen darf - dies sei keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietobjekt mit einer Vielzahl von Wohnungen. [Anwalt News weiter…]

BGH: Kein Erstattungsanspruch des Mieters bei eigenmächtiger Mängelbeseitigung
30. Januar 2008

Der BGH hat mit Urteil vom 16.01.2008 (VIII ZR 222/06) entschieden, dass Mieter für eine eigenmächtige Mängelbeseitigung regelmäßig keinen Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber ihrem Vermieter haben. [Anwalt News weiter…]

BGH: Vermieterinsolvenz - Kein Überlassungsanspruch, wenn Mieter noch kein Besitz an Mietobjekt einräumt worden war
30. Januar 2008

Mit Urteil vom 05.07.2007 (IX ZR 185/06) hat der BGH entschieden, dass in der Vermieterinsolvenz kein durchsetzbarer Anspruch auf Überlassung des Mietobjekts besteht, wenn dem Mieter noch kein Besitz an dem Mietobjekt eingeräumt worden ist. [Anwalt News weiter…]

BGH: Unberechtigte Mängelrüge kann zum Schadensersatz führen
24. Januar 2008

Der unter anderem für das Kaufrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob und unter welchen Voraussetzungen ein Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Kosten hat, die er aufgewendet hat, um einen vom Käufer beanstandeten, aber tatsächlich nicht vorhandenen Mangel des Kaufgegenstands zu beseitigen. Mit Urteil vom 23.01.2008 (Az. VIII ZR 246/06) hat der BGH entschieden, dass ein unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen eine zum Schadensersatz führende Vertragsverletzung darstellt, wenn der Käufer erkannt oder fahrlässig nicht erkannt hat, dass ein Mangel des Kaufgegenstands nicht vorliegt. Wer von einem Verkäufer die Beseitigung eines Mangels verlangt, sollte sich daher auch wirklich sicher sein, dass die Kaufsache tatsächlich mangelhaft ist.

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BGH: Schicksal der Mietkaution in der Insolvenz des Vermieters
22. Januar 2008

Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 20.12.2007 (Az. IX ZR 132/06) entschieden, dass Mieter die von ihnen geleistete Kaution bei Insolvenz des Vermieters nur dann ungekürzt herausverlangen können (aussondern), wenn der Vermieter die Kaution - wie in § 551 Abs.3 S.3 BGB vorgeschrieben - von seinem sonstigen Vermögen getrennt angelegt hat. Hat der Vermieter gegen diese Bestimmung verstoßen, stellt der Auszahlungsanspruch des Mieters nur eine einfache Insolvenzforderung dar.

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BGH: Werbung mit Erstattung des Kaskoselbstbehalts durch Werkstatt unzulässig
7. Januar 2008

Mit Urteil vom 08.11.2007 (I ZR 192/06) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kfz-Reparaturwerkstätten nicht mit der teilweisen Erstattung des Selbstbehalts für teilkaskoversicherte Kunden werben dürfen. [Anwalt News weiter…]

BGH: Mieterhöhung über qualifizierten Mietspiegel - Angabe der Preisspanne nicht erforderlich
20. Dezember 2007

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 12.12.07 (VIII ZR 11/07) mit der Frage befasst, wie detailliert ein Mieterhöhungsverlangen zu begründen ist, das auf einen qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB) gestützt wird und hierzu entscheiden, dass die ausdrückliche Mitteilung der im Mietspiegel für die Wohnung angegebenen Spanne nicht erforderlich ist.

Im entschiedenen Fall war der Kläger Vermieter, die Beklagten Mieter einer Wohnung in Berlin. Durch Schreiben vom 29. Oktober 2003 verlangte der Kläger die Zustimmung zur Erhöhung der Bruttokaltmiete um monatlich 73 € ab dem 1. Januar 2004 und erläuterte dieses Verlangen u.a. wie folgt:

“Bei der Wohnfläche von 136,28 qm beträgt damit die verlangte Miete je Qua-dratmeter monatlich nettokalt 3,43 €. Die ortsübliche Miete für vergleichbaren nicht preisgebundenen Wohnraum wird dadurch nicht überschritten. Zur Begründung verweise ich auf den öffentlich bekannt gemachten Berliner Mietspiegel 2003 für die westlichen Bezirke. Ihre Wohnung ist in das Mietspiegelfeld J1 einzuordnen. Gemäß § 558 BGB nF reicht es zur Begründung des Erhöhungsverlangens aus, dass der verlangte Mietzins innerhalb der Mietzinsspanne des maßgeblichen Mietspiegelfeldes liegt. …”

Das Amts- und auch Landgericht hat die auf Zustimmung zur Mieterhöhung gerichtete Klage abgewiesen; das Mieterhöhungsverlangen sei bereits formell unwirksam, weil der Kläger nur das Mietspiegelfeld mitgeteilt habe, ohne auch die dort vorgesehene Mietspanne ausdrücklich anzugeben.

Der Bundesgerichtshof hingegen entschied, dass das Mieterhöhungsverlangen in formeller Hinsicht nicht zu beanstanden sei: “Es ist in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise begründet worden (§ 558a Abs. 1 und 3 BGB). Nach diesen Bestimmungen hat der Vermieter, der sein Erhöhungsverlangen auf einen qualifizierten Mietsspiegel stützt, dem Mieter die Angaben des Mietspiegels für die Wohnung mitzuteilen. Bei dem Berliner Mietspiegel 2003 handelt es sich um einen qualifizierten Mietspiegel; er enthält ein Raster aus mit Buchstaben und Ziffern bezeichneten Feldern, in denen für bestimmte Kategorien von Wohnungen jeweils eine bestimmte Mietspanne ausgewiesen ist. In einem solchen Fall ist nur die genaue Angabe des - nach Auffassung des Vermieters - für die Wohnung einschlägigen Mietspiegelfelds erforderlich, um den Mieter auf die im Mietspiegel für die Wohnung vorgesehene Spanne hinzuweisen und ihm eine Überprüfung zu ermöglichen, ob die geforderte Miete innerhalb der Spanne liegt. Die Spanne muss im Erhöhungsverlangen entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht ausdrücklich genannt werden, wenn der Mieter sie in dem vom Vermieter angegebenen Mietspiegelfeld ohne weiteres ablesen kann. Der Mietspiegel selbst muss dem Erhöhungsverlangen auch nicht beigefügt werden, wenn er - wie im vorliegenden Fall - im Amtsblatt veröffentlicht und damit allgemein zugänglich ist.”

Quelle:

Über die Entscheidung informiert die aktuelle Pressemitteilung des BGH. Die Entscheidung wird im Volltext in Kürze über die Homepage des Bundesgerichtshofs (www.bundesgerichtshof.de) abrufbar sein.

BGH: Rechnung mit Zahlungsziel begründet keinen Verzug eines Verbrauchers
30. November 2007

Mit Urteil vom 25.10.2007 (III ZR 91/07) hat der BGH entschieden, dass die Übersendung einer Rechnung an einen Verbraucher, die ein Zahlungsziel enthält, nicht allein ausreicht, um einen Zahlungsverzug auszulösen. [Anwalt News weiter…]

BGH: Grundsatzentscheidung zur Umstellung auf Fernwärmeversorgung
30. November 2007

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.06.07 (VIII ZR 202/06) mit der Frage befasst, ob der Vermieter berechtigt ist, einseitig von der ursprünglichen Wärmeversorgung mittels Zentralheizung auf Fernwärme umzustellen und die hierdurch anfallenden Wärmelieferungskosten ungekürzt auf den Mieter umzulegen. [Anwalt News weiter…]

BGH: Tierhaltung in Mietwohnung generell zulässig?
23. November 2007

Mit Urteil vom 14.11.2007 (VIII ZR 340/06) hatte sich der BGH mit der Wirksamkeit einer Vertragsklausel zu befassen, die die Haltung von Tieren “mit Ausnahme von Ziervögeln und Zierfischen” von der Zustimmung des Vermieters abhängig machte. [Anwalt News weiter…]

BGH: Anforderung an Angabe von Umsatzsteuer/Versandkosten im Onlinehandel
2. November 2007

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.10.2007  (I ZR 143/04) dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss. [Anwalt News weiter…]

BGH: Zahlung von (Sanierungs-) Beraterhonoraren bei Insolvenzreife nicht generell zulässig
30. Oktober 2007

Der BGH hat im Rahmen eines Hinweisbeschlusses vom 05.02.2007 (II ZR 51/06) erkannt, dass GmbH-Geschäftsführer bei bestehender Insolvenzreife der Gesellschaft nur dann an einen Sanierungsberater ein Honorar aus dem Gesellschaftsvermögen zahlen dürfen, wenn dem Honorar eine angemessene, den Interessen der Gläubigergemeinschaft entsprechende Gegenleistung gegenüber steht. Zahlt der GmbH-Geschäftsführer das Honorar, obwohl alle Sanierungsmaßnahmen von vorneherein aussichtslos sind, muss er dieses an die Gesellschaft bzw. an deren Insolvenzverwalter zurückzahlen. [Anwalt News weiter…]

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