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OLG Hamburg: Fehlende Angabe über Versandkosten bei eBay-”Sofort-Kauf” als Wettbewerbsversto
23. März 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink 

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 15.02.07 (3 U 253/06) entschieden, dass bei dem Angebot eines gewerblichen eBay-Verkäufers, der eine Ware zum Direktkauf anbietet (”Sofort-Kaufen” - Option), auf der Angebotsseite (und nicht etwa auf einer Unterseite, die zunächst über einen Link aufgerufen werden muß) zwingend die etwaig anfallenden Liefer- und Versandkosten anzugeben sind. Wer die Angaben unterläßt, begehe einen rechtlich erheblichen Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 3, 4 Nr.11 UWG, so die Hamburger Richter.

Auch der fehlende Hinweis auf die im (Direktkauf-Preis) enthaltene Mehrwertsteuer kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen. [Anwalt News weiter…]

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