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LG Mannheim: Anschlu
23. März 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink 

Das LG Mannheim hat am 29.09.06 (7 O 76/06) entschieden, dass ein (Telefon- bzw. Internet-) Anschlußinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung durch einen Familienangehörigen nicht zwangsläufig als Störer in Anspruch genommen werden kann.

Das Urteil liegt nunmehr im Volltext vor und kann über JurPC eingesehen werden.

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