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AG Hannover: Anspruch auf Zurücknahme von Negativbewertungen bei eBay
19. November 2006

Das Amtsgericht Hannover hat durch Urteil vom 30. März 2006 (519 C 15904/05) entschieden, dass ein Anpruch auf Zurücknahme eines negativen Bewertungskommentars bei eBay gemäß §§ 280 I, 241 II BGB gegeben ist, wenn es sich um eine erwiesen unzutreffende Tatsachenbehauptung handelt. Ein Anspruch auf Zurücknahme einer Negativbewertung, die lediglich ein Werturteil enthält, bestehe dagegen solange nicht, wie mit ihr keine Verunglimpfung oder Schmähkritik verbunden ist.

LG Bad Kreuznach: Keine einstweilige Verfügung bei negativer eBay-Bewertung
12. Oktober 2006

Nach einem Beschluss des Landgerichts Bad Kreuznach vom 13.07.2006 (Az.: 2 O 290/06) kann sich ein ebay-Händler gegen negative Bewertungen seiner Person und seiner Ware auf den Seiten des Internet-Auktionshauses grundsätzlich nicht mit einer einstweiligen Verfügung zur Wehr setzen. Dafür fehle es bereits an der erforderlichen Wiederholungsgefahr.

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