Übersicht > Bank- und Wertpapierrecht, Wirtschaftsrecht

Zypries: Schutz von Kreditnehmern soll verbessert werden
17. Dezember 2007

Erst kürzlich haben wir darüber berichtet, welche Gefahren für Kreditnehmer bestehen, wenn sie für ihren Kredit eine Grundschuld als Sicherheit bestellen (Beitrag). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat nun angekündigt, den Schutz von Kreditnehmern bei einem Verkauf ihrer Darlehensforderungen zu verbessern. Die zunehmende Praxis von Banken, Forderungen aus Krediten an Finanzinvestoren zu verkaufen, beobachte sie mit Sorge. Wer sein Haus oder seinen Betrieb mit Hilfe eines Bankkredits finanziert und seine Raten ordentlich zahlt, müsse sicher sein, dass niemand sich aus den Sicherheiten bediene. Es dürfe nicht plötzlich ein Finanzinvestor vor der Tür stehen und Rückzahlung verlangen, mit der Zwangsvollstreckung drohen oder sogar die Zwangsvollstreckung durchführen.

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Vorsicht bei der Grundschuldbestellung
4. Dezember 2007

Die Grundschuld hat sich in der Praxis  zu dem  gängigen Sicherungsmittel entwickelt. Als entscheidender Vorzug der Grundschuld gilt ihre hohe Flexibilität. Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an eine bestimmte Forderung gebunden. Nach der Tilgung einer gesicherten Forderung kann die Grundschuld im Grundbuch stehen bleiben und ohne Notar- und Grundbuckosten als Sicherheit für eine neuen Kredit verwendet werden. Dieser Vorteil der Flexibilität der Grundschuld erweist sich jedoch zunehmend als unkalkulierbares Risiko, da viele Banken dazu übergegangen sind, Darlehensforderungen samt Grundschulden an zumeist ausländische Finanzinvestoren zu verkaufen. 

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