BGH: Zwischenablesekosten bei Mieterwechsel sind keine Betriebskosten
22. August 2008
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Mit Urteil vom 14. 11. 2007 (VIII ZR 19/07) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kosten der Verbrauchserfassung und der Abrechnung von Betriebskosten, die wegen des Auszugs eines Mieters vor Ablauf der Abrechnungsperiode entstehen, keine Betriebskosten, sondern Verwaltungskosten darstellen, die in Ermangelung anderweitiger vertraglicher Regelung dem Vermieter zur Last fallen. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Miet- und Wohnungseigentumsrecht |
| Stichwörter: | Betriebskosten, BetrKV, BGB § 556, BGH, HeizkostenVO § 7, HeizkostenVO § 9a, II. BV, Nutzerwechsel, Verwaltungskosten |

