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DAD macht Ansprüche aus “Formular 2008″ gerichtlich geltend
22. August 2008

Die in Hamburg ansässige DAD - Deutscher Adressdienst GmbH hat erste Klagen wegen vermeintlicher Forderungen aus dem aktuellen Datenaktualisierungs-Formular (Frühjahr 2008) eingereicht. [Anwalt News weiter…]

DAD verschickt neue “Auftragsformulare” und Rechnungen - UPDATE2
24. Juni 2008

Bei dem dem DAD (Deutscher Adressdienst GmbH), Hamburg, GF Inga Kruskop, besteht nach der neuen Auftrags- und Rechnungswelle der letzten Wochen offenbar Eile - die ersten Mahnungen wurden bereits verschickt.

In einschlägigen Internetforen finden sich mittlerweile massenhaft Beiträge unter der Rubrik “Abzocke im Internet”. Auch uns erreicht eine Vielzahl von Anfragen zu der Thematik. Damit wir Ihre Anfrage überprüfen können, senden Sie uns eine eMail an ferber@rae-michael.de und nehmen Sie dabei bitte kurz zu den folgenden Fragen Stellung und übermitteln die folgenden Unterlagen:

  1. Ablichtung des (ausgefüllten) Formulars
  2. Wie hat sich der DAD an Sie gewandt (Post oder Fax) ?
  3. Welche Unterlagen hat Ihnen der DAD geschickt (Adressformular, separates Anschreiben [s.u. Linkhinweis], AGB) ?
  4. Bei vorgedruckten Adressdaten im Formular: inwieweit waren diese (zu irgendeinem Zeitpunkt) korrekt ?
  5. Wer hat das Formular unterzeichnet ? War diese(r) zeichnungsberechtigt/bevollmächtigt ?
  6. Ablichtung der geführten Korrespondenz
  7. Ihre eMail-Adresse

   

Wir werden zeitnah zu Ihrer Anfrage Stellung nehmen.

    

Linkhinweis:

Die aktuellen Texte des DAD (AGB, Anschreiben, Adressformular) können Sie hier einsehen.

DAD verschickt neue “Auftragsformulare” und Rechnungen - UPDATE
26. Mai 2008

Wie berichtet, hat die Deutscher Adressdienst GmbH, Hamburg (DAD) offensichtlich Anfang des Jahres 2008 neue Anschreiben und “Korrekturformulare” auf den Weg gebracht. Der Schock folgt auf dem Fuße - wenige Tage nach der Rücksendung der Formulare erhalten die vermeintlichen Kunden Rechnungen über jeweils rund € 1.140,- brutto (für ein Kalenderjahr).

Zur Information haben wir unter dem nachfolgenden link das Muster eines aktuellen Anschreibens des DAD nebst Formular und AGB eingestellt (pdf-Dokument).

Deutscher Adressdienst (DAD) ist wieder aktiv
14. Mai 2008

von Rechtsanwalt Christoph Wink 

Aktuelle Mitteilung vom 14.05.08  

Die DAD GmbH aus Hamburg, Geschäftsführerin nach wie vor Inga Kruskop, die das “Deutsche Internetregister” betreibt, hat neue Formulare und eine neue Rechnungswelle auf den Weg gebracht.

Wie in den Vorjahren auch, stützt der DAD seine Forderung auf ein Formular, welches vorgedruckte Unternehmensdaten beinhaltet. Der potentielle “Kunde” wird aufgefordert, alle Angaben auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Im “Kleingedruckten” im unteren Bereich des Formulars findet sich dann der Hinweis darauf, dass mit Unterzeichnung ein kostenpflichtiger Auftrag mit einer Laufzeit von zwei Jahren (mit automatischer Verlängerung) erteilt wird.

Im Gegensatz zu den Formularen aus den Jahren 2003 und 2004 sind die Formularinhalte überarbeitet worden. Insbesondere fehlt nunmehr der vormals werbewirksam enthaltene Hinweis auf mindestens 400.000 erfasste/beteiligte Unternehmen. Erhöht haben sich die “Jahresbeiträge” - während in den Jahren 2003 und 2004 noch für das Kalenderjahr € 758,- zzgl. MWSt. berechnet wurden, belaufen sich die neuen Rechnungen mittlerweile auf EUR 958,00 zzgl. MWSt., mithin auf insgesamt EUR 1.140,02 brutto. Wegen der zweijährigen Vertragslaufzeit, steht ein Mindestforderung über € 2.280,04 im Raum. Von einem Inflationsausgleich kann hier kaum die Rede sein.

Wir haben bereits eine Vielzahl von Anfragen zu der Thematik erhalten und stehen gerne für Rückfragen zur Verfügung. Hierzu wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Christoph Wink unter (02333) 609605 - 40 oder schicken uns eine eMail an wink@rae-michael.de. Wir bitten zu berücksichtigen, dass es wegen der Vielzahl von Anfragen bei der Bearbeitung zu Verzögerungen kommen kann.

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