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BGH: Geltung des Abflussprinzips, Pauschalabzüge bei einzelnen Heiz- und Betriebskostenpositionen
14. Mai 2008

Mit seinem Urteil vom 20.02.2008 (VIII ZR 27/07) hatte sich der BGH mit verschiedenen Aspekten der Berechnung einer Heiz- und Betriebskostenpositionen zu befassen. Gegenstand der Entscheidung war insbesondere, ob ein Vermieter (1.) nach dem sog. “Abflussprinzip” abrechnen darf, wie (2.) bei der Position „Hauswartkosten” nicht umlagefähige Kosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten) zu berücksichtigen sind und (3.) wie bei der Schätzung von Stromkosten der Heizungsanlage bei fehlendem Zähler zu verfahren ist. [Anwalt News weiter...]

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