Übersicht > Filesharing-Recht,IT-Recht

LG Hamburg: Bloße Vorlage eines Screenshots kein ausreichendes Beweismittel für illegales Filesharing
14. Mai 2008

Mit Urteil vom 14.03.2008 (308 O 76/07) hat das LG Hamburg entschieden, dass die bloße Vorlage eines Bildschirmausdruckes, auf dem eine Dateiauflistung zu sehen ist (sog. “screenshot”), kein taugliches zivilprozessuales Beweismittel darstellt, um das öffentliche Zugänglichmachen von Tonaufnahmen in einem P2P-Netz nachzuweisen. [Anwalt News weiter...]

LG Hamburg: eBay-Händler dürfen PayPal-Gebühren nicht auf die Käufer abwälzen
25. Januar 2008

Das LG Hamburg hat mit Urteil vom 29.11.2007 (Az. 315 O 347/07) entschieden, dass es wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) abmahnfähig sei, die duch das eBay-Bezahlungssystem PayPal entstandenen Gebühren auf den Käufer abzuwälzen, ohne darüber in den eBay-Auktionstexten informiert zu haben. In dem der Entscheidung zu Grunde liegenden Fall hatte der eBay-Händler dem Käufer die PayPal-Gebühren in Rechnung gestellt, obwohl er in seinem Angebot an keiner Stelle darauf hingewiesen hat, dass zu den Kosten für die Ware und den Versand noch weitere Kosten anfallen. Dies berechtigt nach Auffassung des Landgerichts Hamburg zur Abmahnung.

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LG Hamburg: Filesharing – “Eltern haften für ihre Kinder”
16. Mai 2007

 

Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 09.03.2006 und vom 21.04.2006 (308 O 139/06) seine Rechtsprechung zur Verantwortlichkeit von Eltern (Anschlussinhabern) für durch ihre minderjährigen Kinder begangene Urheberrechtsverletzungen bestätigt. [Anwalt News weiter...]

LG Mannheim: Anschlu
23. März 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink 

Das LG Mannheim hat am 29.09.06 (7 O 76/06) entschieden, dass ein (Telefon- bzw. Internet-) Anschlußinhaber bei einer Urheberrechtsverletzung durch einen Familienangehörigen nicht zwangsläufig als Störer in Anspruch genommen werden kann.

Das Urteil liegt nunmehr im Volltext vor und kann über JurPC eingesehen werden.

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LG Hamburg: Ausstrahlung eines WDR-Films über Contergan untersagt
29. Juli 2006

Das Landgericht Hamburg hat am 28. Juli 2006 die einstweilige Verfügung des Aachener Pharmaunternehmens Grünenthal GmbH gegen den Westdeutschen Rundfunk (WDR) und die ZEITSPRUNG FILM + TV PRODUKTIONS GmbH in allen wesentlichen Punkten bestätigt. WDR und Zeitsprung ist es hiermit unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro weiterhin untersagt, 13 Falschdarstellungen im Zweiteiler „Eine einzige Tablette“ zu verbreiten. Das Gericht hat sich zur Entscheidungsfindung einen Ausschnitt des Films angesehen und darauf basierend die einstweilige Verfügung in den wesentlichen Punkten ausdrücklich bestätigt.

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LG Hamburg: Haftung für Forum 324 O 721/05 (Heise-Urteil)
5. Dezember 2005

Heise-Urteil Haftung des Forenbetreibers

LG Hamburg vom 5.12.2005 Az. 324 O 721/05

Landgericht Hamburg
Urteil

324 O 721/05
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