Übersicht > Zivilrecht allgemein

Adressbuchschwindel - Urteilsübersicht
23. Dezember 2008

Unseriöse Adressbuchverlage machen sich immer wieder die täglich in den Unternehmen eingehende Flut von Briefen, Faxen und E-Mails zunutze, um Gewerbetreibende mit ihren Angeboten zu irrtümlichen Vertragsunterzeichnungen und Zahlungen zu bewegen. Gewerbetreibende nehmen sich auf Grund der Vielzahl ihrer Posteingänge nicht immer die Zeit, sämtliche eingehende Angebote genau zu prüfen. Sie überfliegen die Angebotsschreiben häufig nur und lassen sich dabei durch die äußere Aufmachung täuschen. Das Kleingedruckte bleibt zumeist unbeachtet. Dabei sind erst dort die entscheidenden Hinweise zu lesen: Es handelt sich lediglich um ein unverbindliches Angebot für eine Eintragung in einem völligen unbekannten Adressbuch. Die angeblich schon bestehende Geschäftsverbindung kommt erst durch Unterzeichnung des Angebotsschreibens zustande.

Wenn Sie auf einen unseriösen Adressbuchverlag hereingefallen sind, sollten Sie jedoch nicht einfach dessen Rechnung bezahlen. Die Rechtsprechung ist zu der Frage, ob Sie auf Grund Ihrer Unterschrift zur Zahlung verpflichtet sind, zwar leider immer noch uneinheitlich. Es ergehen allerdings ständig neue Gerichtsentscheidungen, die eine Zahlungsverpflichtung mit unterschiedlichen Begründungen ablehnen. Nachfolgen finden Sie eine Übersicht der uns bekannten Gerichtsentscheidungen zum Thema Adressbuchschwindel:

[Anwalt News weiter…]

MR Branchen und Telefon verliert auch in der Berufungsinstanz
28. Juli 2008

Auch in der zweiten Instanz hat MR Branchen und Telefon das gegen ein betroffenes Unternehmen geführte Musterverfahren verloren. Das Landgericht Rostock hat durch Beschluss vom 11.07.2008  die Berufung von MR Branchen und Telefon zurückgewiesen. Rechtsmittel sind gegen diesen Beschluss nicht statthaft. Die Revision hat das Landgericht nicht zugelassen. Die Entscheidung wird somit rechtskräftig werden, so dass nun für alle Betroffenen endlich Rechtssicherheit geschaffen worden ist. Wer an MR Branchen und Telefon keine Zahlungen geleistet hat, kann die Angelegenheit nunmehr als erledigt betrachten. Sollte MR Branchen und Telefon in Zukunft weiterhin Zahlungsaufforderungen verschicken, empfehlen wir, diese vor dem Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Rostock unberücksichtigt zu lassen.

Wer bereits an MR Branchen und Telefon gezahlt hat, kann die geleisteten Beträge zurückverlangen. Nach der Entscheidung des Landgerichts sind sämtliche Zahlungen ohne Rechtsgrund erfolgt. Es besteht daher ein bereicherungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch. Wenn auch Sie an MR Branchen und Telefon Zahlungen geleistet haben, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu der weiteren Vorgehensweise.

[Anwalt News weiter…]

LG Rostock: Weiterer Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
10. Juni 2008

Für sämtliche Betroffene, die im Jahr 2006 das “Trickformular” von MR Branchen und Telefon unterschrieben haben, besteht Grund zur Hoffnung, dass in dieser Angelegenheit nun endlich Rechtsklarheit geschaffen wird. Zwar hat bereits im Juni 2007 das Amtsgericht Rostock entschieden, dass MR Branchen und Telefon auf Grund einer arglistigen Täuschung kein Vergütungsanspruch zusteht. Da MR Branchen und Telefon jedoch gegen das Urteil Berufung eingelegt hatte, konnte sich keiner der Betroffenen bislang wirklich sicher sein, ob sie die Eintragungsgebühren von über 2.000 € noch an MR Branchen zahlen müssen oder nicht. Nach dem nun ergangenen Beschluss des Landgerichts Rostock vom 9.6.2008 (Az. 1 S 180/07) können die Betroffenen endlich aufatmen. Das Landgericht Rostock hat darauf hingewiesen, dass es beabsichtigt, die Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO mangels Aussicht auf Erfolg zurückzuverweisen. Da das Gesetz für diesen Fall vorschreibt, dem Berufungsführer eine Stellungnahme zu gewähren, hat MR Branchen zwar noch die Möglichkeit sich zu den vom Landgericht vertretenen Rechtsansichten zu äußern. Dies wird aller Voraussicht nach jedoch nicht dazu führen, dass das Gericht seine ausführlich begründete Entscheidung ändern wird.

[Anwalt News weiter…]

GS Medien & Verlags GmbH verschickt Werbeschreiben für Branchenverzeichnis
14. Mai 2008

Zahlreiche Unternehmer erhalten in diesen Tagen ein unaufgefordertes Werbeschreiben einer sog. GS Medien & Verlags GmbH aus Unterföhring. Die Werbeschreiben können auf Grund ihrer Aufmachung beim Empfänger den Eindruck erwecken, er möge lediglich seine Firmendaten überprüfen und das Formular unterschrieben zurücksenden. Erst aus dem kleingedruckten Fließtext im unteren Teil geht dann hervor, dass dabei ein Zwei-Jahresvertrag mit einer Auftragssumme von mindestens 1.984,92 Euro vereinbart wird.

Wer nun von der GS Medien & Verlags GmbH eine Rechnung erhält, hat jedoch Grund zur Hoffnung. Das von der GS Medien & Verlags GmbH verwendete Angebotsformular weist große Ähnlichkeit zu dem bereits von  der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH eingesetzten Formular auf, zu dem bereits zahlreiche Gerichtsentscheidungen ergangen sind. Die Kanzlei MICHAEL vertritt derzeit mehrere Mandanten gegen MR Branchen und Telefon, die ihre vermeintlichen Zahlungsansprüche bis heute nicht hat durchsetzen können. Sämtliche Zahlungsklagen von MR Branchen und Telefon hat das Amtsgericht Rostock wegen arglistiger Täuschung abgewiesen. Der damalige Geschäftsführer von MR Branchen und Telefon, Herbert Rossa, wurde in erster Instanz sogar zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig, da MR Branchen und Telefon Berufung eingelegt hat. Zur Zeit befinden sich die Verfahren beim Landgericht Rostock, das demnächst über den Fall entscheiden wird.

Das Formular der GS Medien & Verlags GmbH weist - wie im Fall MR Branchen - einen gelben Kopfbalken auf, wodurch bei dem Leser zumindest die Assoziation zu den meist kostenlosen Branchenbüchern der Deutschen Telekom erzeugt wird. Sodann erfolgt die Bezeichnung “Korrekturvorlage” über den bereits vorgegebenen Firmendaten. Bei den meisten Adressaten wird auf diese Weise die Vorstellung erweckt, es solle lediglich die Richtigkeit der bereits vorgegebenen Firmendaten überprüft werden. Auch der Vermerk, dass es sich lediglich um einen Standard-Eintrag handeln soll - der vielfach kostenlos erhältlich ist - wiegt den Adressaten in Sicherheit. Der flüchtige Leser geht daher nicht davon aus, einen kostenpflichtigen Eintragungsvertrag abzuschliessen.

Ein Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit findet sich erstmals im Rahmen der Vertragsbedingungen. Dabei wird der Preis nicht etwa durch Fettschrift hervorgehoben, sondern lediglich inmitten eines recht umfangreichen und kleingedruckten Fließtextes angegeben.   

Wir raten dringend zu einer schnellstmöglichen Anfechtung des Vertrages. Wenn auch Sie ein Formular der GS Medien & Verlags GmbH unterschrieben haben, kontaktieren Sie uns einfach kurz telefonisch (02332/7041-28) oder per E-Mail (tarrach@rae-michael.de). Wir beraten Sie dann zu den Erfolgsaussichten.  

MR Branchen und Telefon verschickt weiterhin Mahnungen
19. Dezember 2007

Wir haben auf unserer Website bereits darüber informiert, dass MR sämtliche Prozesse am Amtsgericht Rostock verloren hat und überdies der Geschäftsführer von MR zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten verurteilt worden ist (Beitrag). Davon unbeeindruckt verschickt MR weiterhin munter Rechnungen und Mahnungen. Adressaten sind vor allem diejenigen, die auf Druck von MR den ersten Jahresbeitrag in Höhe von 1.249 € bereits bezahlt haben. Von ihnen verlangt MR nun die Zahlung des zweiten Jahresbeitrages, da schließlich ein Vertrag über 24 Monate geschlossen worden sei. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Zahlung werden gerichtliche Schritte angedroht.

Da das Amtsgericht Rostock sämtliche mit MR geschlossenen Verträge wegen arglistiger Täuschung als nichtig erachtet hat, raten wir dringend davon ab, ohne Einholung eines Rechtsrates weitere Zahlungen an MR zu leisten. Auf Grund der Nichtigkeit der Verträge können Sie  von MR vielmehr verlangen, dass die bereits gezahlten Beträge zurückerstattet werden. Wenn Sie bereits an MR gezahlt haben und nun zu weiteren Zahlungen aufgefordert worden sind, können Sie sich gerne vertrauensvoll an uns wenden. Wir werden Sie dann im Einzelfall beraten, welche Vorgehensweise sinnvoll erscheint.

Erfolg in Sachen MR Branchen und Telefon
7. August 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare war für einen seiner Klienten in einem sogenannten „Pilotverfahren” vor dem Amtsgericht Rostock erfolgreich.

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verlangte von einem „Kunden” die Zahlung einer „Vergütung”. Das Gericht hat entschieden: Ein Vertrag zwischen MR und dem „Kunden” besteht nicht. Ein solcher ist auf jeden Fall wirksam angefochten worden und deshalb nichtig. MR hat „arglistig getäuscht” und bekommt deshalb auch kein Geld.

Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil rechtskräftig wird. MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare wird Sie weiter informieren.

Nachstehend finden Sie das vollständige Urteil mit Sachverhalt und Begründung:

AG Rostock, Urteil vom 04.06.07 (49 C 302/06)

Erste Erfolge in Sachen MR Branchen und Telefon
27. Juni 2007

MICHAEL, Rechtsanwälte und Notare sind für Ihre Klienten gegen die MR Branchen und Te­lefon Verlagsgesellschaft mbH erfolgreich.

Das Amtsgericht Rostock hat mit Urteil vom 18. Juni 2007 mehrere Klagen der MR Branchen und Telefon Verlagsgesell­schaft mbH zurückgewiesen und erklärt, dass wirksam geschlossene Verträge nicht vorliegen. Deshalb besteht auch keine Verpflichtung, an die MR Branchen und Tele­fon Verlagsgesellschaft mbH  irgendwelche Zahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sobald dieses Urteil vollständig und mit Gründen vorliegt werden wir Sie weiter infor­mieren. 

Zu dem ebenfalls geführten Strafverfahren ist zu sagen: Gegen Herbert Rossa - Geschäftsführer der  MR Branchen und Telefon Verlagsge­sellschaft mbH - hatte die  Staatsanwaltschaft Rostock bekanntlicherweise  Anklage erhoben. Der Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Rostock fand zwi­schenzeitlich statt. Herr Rossa wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Mo­naten - auf Bewährung - verurteilt. Allerdings ist auch diese Entscheidung noch nicht rechtskräftig, da Herr Rossa gegen dieses Urteil Berufung eingelegt hat.

Herbert Rossa (Geschäftsführer von MR Branchen und Telefon) voraussichtlich im Dezember 2006 wegen gewerbsmä
1. Dezember 2006

Die Staatsanwaltschaft Rostock hat gegen den Geschäftführer der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft, Herbert Rossa, Anklage wegen gewerbsmäßigen Betruges in 80 Fällen erhoben. Das Hauptverfahren wird voraussichtlich im Dezember eröffnet; nach Angaben der Staatsanwaltschaft Rostock geht es dabei um fünf Millionen Euro. Vom anstehenden Betrugsprozess lässt sich Herr Rossa aber offensichtlich nicht beeindrucken. Zahlreiche Mandanten erhalten nach wie vor Mahnungen mit der Androhung, gerichtliche Schritte einzulegen.

Kanzlei MICHAEL setzt sich gegen MR Branchen beim OLG Frankfurt a.M. erfolgreich zur Wehr
29. November 2006

Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft hat versucht, der Kanzlei MICHAEL gerichtlich zu untersagen, weiterhin auf ihrer Homepage, den Namen “MR Branchen und Telefon” zu verwenden. Den Antrag auf einstweilige Verfügung hatte bereits das Landgericht Frankfurt a.M. zurückgewiesen. Auf die dagegen eingelegte Beschwerde erteilte nun auch das Oberlandesgericht Franfurt a.M. der Rechtsauffassung von MR eine klare Absage (Beschluss vom 22.11.2006 - 6 W 200/06). Das OLG machte in seiner Entscheidung deutlich, dass MR unter keinem rechtlichen Gesichtpunkt der geltend gemachte Unterlassungsanspruch zusteht. Die Kanzlei MICHAEL ist daher berechtigt, auch in Zukunft ihre Mandanten über den Sachstand gegen MR zu informieren.

[Anwalt News weiter…]

MR Branchen: Kanzlei MICHAEL vertritt über 200 Betroffene
21. September 2006

Durch die Medienberichte der letzen Tage hat sich herausgestellt, dass von der Masche der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft weit mehr Menschen betroffen sind als zunächst erwartet. Die Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare vertritt nunmehr schon über 200 Mandanten in dieser Sache gegen den Telefonbuchverlag und Herbert Rossa.

Betroffene können den aktuellen Stand in dieser Sache zunächst einmal über unsere Sonderseite zum Thema MR oder per Telefon unter 02332 704166 erfragen.

Nach dem Bericht im Nachrichtenmagazin DER SPIEGEL, werden am kommenden Donnerstag (28.09) auch SAT 1 (Sendung Akte 06, 22.15 h) und am kommenden Dienstag (26.09) Kabel 1 (Sendung Bizz, 23.15 h) über das Thema berichten. In der Sendung bizz soll dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa das berühmte “Fass ohne Boden” verliehen werden.

Der SPIEGEL berichtet über MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft
3. September 2006

In seiner morgigen Ausgabe wird der SPIEGEL (Ausgabe 36/2006) über die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft berichten. Bereits heute ist der Artikel als E-Paper online zu kaufen. Darin wird MR als derzeit aktivstes Adressbuchunternehmen dargestellt:

MR gilt hierzulande lediglich als eifrigster Abzocker. Neben den Rostockern sind mindestens 30 weitere Firmen mit ähnlichen Formularen aktiv, manche europaweit. Die Masche ist immer ähnlich. Das MR-Formular mit Branchenbuch-
Briefkopf sieht aus, als käme es von den „Gelben Seiten“. Durch das Wort „Korrekturabzug“ wird zudem suggeriert, dass bereits ein geschäftlicher Kontakt besteht. Und wer unterschreibt, muss zahlen.

Über den Zusammenhang zwischen dem MR Geschäftsführer Herbert Rossa und der Frima Branchenklick bzw. weiteren dubiosen Adressbuchverlagen berichtet der SPIEGEL Folgendes:

Vieles deutet darauf hin, dass einige der Adressbuch-Schwindler europaweit verdrahtet sind. So führt die Spur von MR in Rostock in den Raum Ingolstadt und von dort in die Schweiz zu einem internationalen Netzwerk von dubiosen Adressbuchverlagen. Ingolstadt und Umgebung gilt als eines der Zentren hiesiger Adressbuch-Spezies.
Dort lernte auch MR-Geschäftsführer Rossa. Der 44-Jährige, der auch mal mit E-Mail-Adressen operiert, die mit „conan007“ beginnen, war früher bei dem Online-Adressbuchportal Branchenklick beschäftigt. Die Firma arbeitete mit dem Branchenbuch-Trick, bis das Landgericht Hamburg sie im vergangenen Jahr vorläufig stoppte. Einige Zeit später verließ Rossa Ingolstadt und zog nach Rostock, wo er das nahezu gleiche Geschäft startete, mit fast identischem Formular. Selbst der Text des Kleingedruckten wirkt abgeschrieben.

Mittlerweile dürfte der Druck, der auf Herbert Rossa lastet, erheblich gestiegen sein:

Die Rostocker Staatsanwälte ermitteln bereits gegen MR wegen Betrugsverdachts. Bis jetzt sind über hundert Strafanzeigen eingegangen. Ihre Münchner Kollegen ermitteln gegen Heller. Und in der Schweiz sammeln Fahnder Material gegen Lüdenbach.

Der gesamte Text des Artikels ist dem aktuellen SPIEGEL zu entnehmen, der ab morgen am Kiosk erhältlich ist.

Vorsicht vor den MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft Stornoangeboten
29. August 2006

Nachdem sich zahlreiche Kunden der MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft GmbH weigern, die horrenden Rechnungen für den Eintrag in meinbranchenbuch.de zu zahlen, bietet MR nunmehr mehrern Kunden an, gegen Zahlung von 232 € incl. MwSt. aus dem Vertrag gelassen zu werden. Auch dabei handelt es sich offenbar um einen Trick. Die Stornierung soll nur für das Vertragsjahr 2006/2007 und offenbar nicht für das Folgejahr gelten. Das wird auch dadurch deutlich, dass nur die Rechnung in Höhe von 1249,03 €, nicht aber der gesamte Vertrag storniert werden soll. Es ist also damit zu rechnen, dass MR im nächsten Jahr wieder die volle Summe forden wird. Von der Unterzeichnung solcher Stornierungsangebote ist daher abzuraten.

MeinBranchenbuch: Mahnungen nunmehr im Wochentakt
26. Juli 2006

Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH hat offenbar das Mahntempo erhöht. Zahlreiche Anrufer berichten uns davon, dass mittlerweile die Mahnungen im Wochentakt verschickt werden. Zahlungswilligen Kunden werden parallel dazu vorgefertigte Ratenzahlungsvereinbarungen angeboten. Achtung, auch diese Vereinbarungen sind teilweise undurchsichtig. Oft gelten die Vereinbarungen nur für das Jahr 2006/2007. Es ist also damit zu rechnen, dass im kommenden Jahr nochmals die volle Summme fällig wird. Aktuell ist uns nunmehr bekannt geworden, dass die Gelben Seiten die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft abgemahnt haben. Umso mehr ist hier dazu zu raten, die geforderten Beträge nicht zu zahlen und den vermeintlichen Vertragsschluss anzufechten.

MeinBranchenbuch.de - Pressemitteilung
29. Juni 2006

Pressemitteilung der Kanzlei MICHAEL Rechtsanwälte und Notare zu MeinBranchenbuch.de

Eine böse Überraschung könnten tausende Freiberufler und Gewerbetreibende in Deutschland erleben, wenn sie nach dem Sommerurlaub in diesen Tagen in ihren Briefkasten schauen. Das Rostocker Unternehmen Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH verschickt derzeit Rechnungen in Höhe von 1249,03 € für einen Eintrag im “Branchenbuch”. Gleichzeitig wird den Gewerbetreibenden eine Kopie des entsprechenden Auftragsformulars übersandt, mit dem dieser Eintrag bestellt worden ist.

[Anwalt News weiter…]

MR Branchen: Gesellschaft erst kürzlich in Rostock eingetragen
28. Juni 2006

Die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH, die vor einiger Zeit offenbar tausende Formulare verschickt hat, die wie ein Korrekturabzug der Gelben Seiten aussahen, ist erst kürzlich im Handelsregister von Rostock eingetragen worden. Offenbar hatte die Gesellschaft ihren Sitz früher in Dresden. Bevor Herbert Rossa Geschäftsführer wurde, war auch Anja Eichler  Geschäftsführerin. Es folgt der aktuelle Auszug aus dem  Handelsregister von Rostock:

[Anwalt News weiter…]

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH: Formulare schon einmal da gewesen
27. Juni 2006

Die aktuellen Formulare, die die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH derzeit versendet (siehe dazu unsere entsprechende Rubrik), sind bereits von anderen Untrnehmen in früheren Zeiten einmal verwendet worden. In einem Fall wurde einem Unternehmen die Verwendung des Formulars - offenbar wegen Irreführung und zu großer Ähnlichkeit mit den Gelben Seiten - schon einmal per Einstweiliger Verfügung untersagt. Täglich rufen uns rund ein Dutzend Menschen an, die dieses Formular unterschrieben haben und sich nun von einem möglichen Vertrag lösen möchten. Das zeigt, wie breit die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH dieses Formular nun gestreut hat. In der Kanzlei MICHAEL berät Rechtsanwalt Christian Solmecke die Betroffenen. Rufen Sie am besten kurz unter 02332 7041 66 an und wir beraten Sie zu den Erfolgsaussichten und einer möglichen weiteren Vorgehensweise.

[Anwalt News weiter…]

MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH - Adressgrab?
20. Juni 2006

Bereits vor einigen Wochen hatten wir an dieser Stelle über die MR Branchen und Telefon Verlagsgesellschaft mbH aus Rostock berichtet. Kunden werden gebeten, einen Korrekturabzug zurückzusenden. Dabei wird suggeriert, dass ein Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen bereits bestehe und es nur noch um die Korrektur eines (bereits bestehenden) Eintrags handele. Tatsächlich soll ein Vertrag aber erst durch die Rücksendung dieses Korrekturabzugs zustande kommen. Nahzu täglich rufen uns derzeit neue Mandanten an, die uns um Rat bitten.

[Anwalt News weiter…]

Suche

Sonstiges


Newsletter:

RSS (Anleitung)