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AG Hamm: Kein Vergütungsanspruch des Betreibers der Internetseiten smsfree24.de und smsfree100.de
16. Mai 2008

In der Vergangenheit haben wir bereits mehrfach über das Geschäftsmodell der Internetvertragsfallen wie smsfree24.de oder nachbarschaft24.net berichtet. Obwohl den Betreibern der Internetseiten kein Vergütungsanspruch zusteht, wird immer wieder versucht, die Betroffenen durch haltlose Drohungen mit Klagen und Schufa-Einträgen einzuschüchtern. Viele Betroffene lassen sich dadurch tatsächlich verunsichern und bezahlen die Rechnungen. Die Sorge der Betroffenen, in ein gerichtliches Verfahren verwickelt zu werden, ist jedoch völlig unberechtigt. Dass die Seitenbertreiber ein gerichtliches Verfahren einleiten, ist sehr unwahrscheinlich, da ein solches Verfahren für den Antragsteller bzw. Kläger mit Kosten verbunden ist. Gerichtliche Schritte wird daher nur derjenige unternehmen, der sich eines für ihn positiven Ausgangs des Verfahrens sicher ist. Dies ist im Fall der Internetvertragsfallen jedoch nicht der Fall. In den Fällen, in denen einmal ein Betreiber einer solchen Internetseite tatsächlich Klage erhoben hat, wurden die Klagen von den Gerichten abgewiesen.

So ist es nun auch der Shifworx GmbH ergangen, die massenhaft Rechnungen für die Nutzung der Internetseiten smsfree24.de und smsfree100.de verschickt hat. Die beim AG Hamm eingereichte Klage blieb ohne Erfolg (Urteil vom 26.03.2008, Az. 17 C 62/08). Das AG Hamm hat - wie zuvor auch schon das AG München (Urteil vom 17.01.2007, Az. 161 C 23695/06) - entschieden, dass eine Regelung über die Entgeltlichkeit der Leistung im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine überraschende Klausel i.S.d. § 305c BGB darstellt und deshalb nicht Vertragsbestandteil wird. Der Besucher der Internetseite smsfree24.de werde in den Glauben versetzt, der Seitenbetreiber biete einen kostenlosen Versand von SMS an. Dieser Eindruck werde durch die zahlreiche Verwendung der Begriffe „free“, „gratis“ und „umsonst“ erweckt. Aus diesem Grunde brauche der Verwender nach Auffassung des AG Hamm nicht damit zu rechnen, dass in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nun entgegen des Eindruckes der Unentgeltlichkeit der Leistungen die Entgeltlichkeit festgelegt werde. Dabei hat das Gericht deutlich gemacht, dass eine entsprechende Klausel nur bei einem deutlichen Hinweis auf die Entgeltlichkeit der Leistungen auf der Internetseite in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht überraschend wäre.

Kostenfallen im Internet: Deutscher Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität lässt intransparente Preisgestaltung gerichtlich untersagen
12. Februar 2008

Nach einer Pressemitteilung der Wettbewerbszentrale ist der Deutsche Schutzverband  gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) erfolgreich gegen Anbieter von vermeintlich kostenlosen Leistungen gerichtlich vorgegangen:

Nach Angaben der Wettbewerbszentrale wurde den Unternehmen Genealogie Ltd. und NETContent Ltd. mit Sitz in Großbritannien auf Antrag des DSW von dem Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-08 O 35/07 und 3-08 O 36/07) untersagt, Dienstleistungen gegenüber Letztverbrauchern im Internet unter Angabe von Preisen anzubieten, wenn die Preisangabe nicht leicht erkennbar ist. Die Unternehmen hatten seinerzeit auf zahlreichen Internetseiten, z. B.:
• www.routenplaner-server.com,
• www.kochrezepte-server.com,
• www.grafik-archiv.com,
• www.genealogie.de
Leistungen angeboten, die nicht als kostenpflichtig erkennbar waren.

Bereits im Mai des vergangenen Jahres hatte das Landgericht Darmstadt auf Antrag der Wettbewerbszentrale die Gebrüder Schmidtlein GbR zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 24.000,– € verurteilt (Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06). Ferner hat das Landgericht Berlin mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 ) die Internetservice AG mit Sitz in der Schweiz zur Unterlassung verurteilt. Weitere Verfahren gegen Anbieter von Kostenfallen seien noch nicht abgeschlossen, so die Wettbewerbszentrale.

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Vorsicht vor Lock-Emails von nachbarschaft24.net und nachbarschaft24.com
8. Januar 2008

Wer in Zukunft eine E-Mail erhält, weil angeblich ein Bekannter nach ihm gesucht hat, sollte äußerst misstrauisch sein. Bei der E-Mail handelt es sich vermutlich um einen Versuch der Firma netsolution aus Dubai, den Adressaten der E-Mail in einen kostenpflichtigen Vertrag auf der Internetseite nachbarschaft24.net oder nachbarschaft24.com zu locken. In der letzten Zeit haben uns mehrere Anfragen von Betroffenen erreicht, die von der Firma netsolution eine Rechnung erhalten haben, weil sie sich angeblich auf deren Internetseite angemeldet haben sollen.

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Verbraucherschützer warnen vor “Internet-Abo-Fallen” wie lebensprognose.com, smsfree24.de, genealogie.de oder nachbarschaft24.net
6. Dezember 2007

In der letzten Zeit häufen sich  Anfragen von Mandanten, die sich auf Internetseiten wie lebensprognose.com, smsfree24.de, genealogie.de oder nachbarschaft24.net angemeldet haben. Alle diese Seiten haben gemein, dass nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass es sich um kostenpflichtige Angebote handelt. Bei Seiten wie smsfree24.de geht der Verbraucher bereits auf Grund des Namens der Website von einem kostenfreien Angebot aus. Darüber hinaus wird häufig mit den besonders hervorgehobenen Worten ”gratis” oder ”kostenlos” geworben. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird dann völlig beiläufig darauf hingewiesen, dass mit der Anmeldung ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren abgeschlossen wird. Wer sich dennoch angemeldet hat, erhält kurze Zeit später eine Rechnung von dem Betreiber der Internetseite. Meistens handelt es sich um Beträge zwischen 60 und 120 €, die im voraus fällig werden.

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