BAG: Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, an einem Personalgespräch teilzunehmen
24. Juni 2009
Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 23. 06.2009 (2 AZR 606/08) entschieden, dass ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer kraft Direktionsrecht nicht verpflichten kann, an einem Personalgespräch teilzunehmen, welches darauf gerichtet ist, die bestehenden vertraglichen Bestimmungen abzuändern. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Arbeitsrecht |
| Stichwörter: | Abmahnung, BAG, Direktionsrecht, GewO § 106, Personalgespräch |

