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LG Bückeburg: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist kein Grund zur Abmahnung!
15. Mai 2008

Nach Auffassung des LG Bückeburg soll eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in der Regel einen nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen (Urteil vom 22.04.2008, Az. 2 O 62/08). Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wären sämtliche Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung unbegründet. Die Abmahner könnten dann auch keine Abmahnkosten mehr verlangen. Allerdings steht die Entscheidung des LG Bückeburg im klaren Widerspruch zur derzeit vorherrschenden Rechtsprechung. Mit Ausnahme des nun ergangenen Urteils des LG Bückeburg haben bislang alle Gerichte entschieden, dass eine falsche Widerrufsbelehrung grundsätzlich einen erheblichen Wettbewerbsverstoß begründe, da der Verbraucher durch eine unrichtige Widerrufsbelehrung von der Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes abgehalten werden könne. Bei dem nun ergangenen Urteil des LG Bückeburg handelt es sich daher um eine Einzelentscheidung, die nicht verallgemeinerungsfähig ist.

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Aktuell: Neue Widerrufsbelehrung/Rückgabebelehrung
6. Mai 2008

Mit Inkrafttreten der 3. Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichtenverordnung gilt seit dem 01.04.2008 eine neue Muster-Widerrufsbelehrung sowie eine neue Muster-Rückgabebelehrung. Für eine Verwendung der neuen Widerrufsbelehrung bzw. Rückgabebelehrung spricht, dass die Belehrung über das Widerrufsrecht gemäß § 14 BGB-InfoV dann den gesetzlichen Anforderungen genügt, wenn das Muster unverändert verwandt wird. Die Widerrufsbelehrung gilt also als rechtmäßig, wenn sie dem amtlichen Muster entspricht. Wir empfehlen daher grundsätzlich allen Händlern, in Zukunft nur noch die neue Muster-Widerrufsbelehrung zu verwenden. Dabei sollten Sie allerdings folgende Hinweise beachten:

1. Wenn Sie in der Vergangenheit auf eine Abmahnung hin eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben, oder gegen Sie eine einstweilige Verfügung oder ein Unterlassungsurteil ergangen ist, sollten Sie die neue Widerrufsbelehrung nicht ohne anwaltliche Prüfung übernehmen. In diesem Fall könnte es sein, dass die neue Widerrufsbelehrung dazu im Widerspruch steht und Sie bei deren Verwendung zur Zahlung der Vertragsstrafe bzw. des Ordnungsgeldes verpflichtet sind. 

2. Wenn Sie die neue Widerrufsbelehrung für Ihren eBay-Shop verwenden möchten, müssen Sie die Gestaltungshinweise berücksichtigen, da die Widerrufsbelehrung den Verbrauchern bei eBay erst nach Vertragsschluss in Textform zugeht. Dies betrifft insbesondere die Widerrufsdauer (1 Monat statt 2 Wochen) und den Wertersatz.

3. Schließlich sollten Sie auch darauf achten, dass Sie sämtliche Belehrungen abändern, d.h. nicht nur die Widerrufsbelehrung auf der Angebotsseite, sondern auch die Widerrufsbelehrungen auf der mich-Seite und in den E-Mails, die der Verbaucher nach Vertragsschluss erhält. Die Verwendung unterschiedlicher Widerrufsbelehrungen kann nämlich wettbewerbswidrig sein. 

Nachfolgend finden Sie sowohl den Text der neuen Widerrufsbelehrung als auch der Rückgabebelehrung:

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Soll ich bei eBay besser eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung verwenden ?
15. April 2008

Das Gesetz gibt dem Unternehmer zwar ein Wahlrecht, ob er den Verbrauchern entweder ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht gewährt. Zu beachten ist jedoch, dass eine Rückgabebelehrung dem Verbraucher in Textform eingeräumt werden muss, § 356 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BGB. Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin (Beschluss vom 07.05.2007 - Az: 103 O 91/07) soll deshalb die Verwendung einer Rückgabebelehrung bei eBay wettbewerbswidrig sein. Solange diese Frage nicht höchstrichterlich geklärt ist, können wir daher nicht empfehlen, statt einer Widerrufsbelehrung eine Rückgabebelehrung zu verwenden.

Widerrufsbelehrung oder Rückgabebelehrung - Was ist sinnvoller ?
19. Dezember 2007

Das Gesetz gibt dem Unternehmer ein Wahlrecht, ob er den Verbrauchern entweder ein Widerrufsrecht oder ein Rückgaberecht gewährt. In der Vergangenheit haben wir bereits darüber informiert, dass Widerrufsrecht und Rückgaberecht keinesfalls gleichzeitig eingeräumt werden dürfen. Das Landgericht Frankfurt a.M. hat mit Urteil vom 01.11.2006 entschieden (Az. 3-08 0 164/06), dass die gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigt. Der Unternehmer sollte sich deshalb entscheiden, ob er eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung verwendet. Um dem Händler diese Entscheidung zu erleichtern, stellen wir im Folgenden einmal die  Vor- und Nachteile der Widerrufsbelehrung gegenüber der Rückgabebelehrung vor.

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FAQ: Abmahnung bei eBay
13. Dezember 2007

Nachdem zahlreiche eBay-Händler in der Vergangenheit wegen  unterschiedlicher Wettbewerbsverstöße abgemahnt worden sind, ist der eBay-Handel für viele Unternehmer zunehmend zu einem unkalkulierbaren Risiko geworden. Auf Grund der unübersichtlichen Rechtsprechung ist es für die eBay-Händler kaum noch möglich, abmahnsichere Angebote bereitzustellen. Wir haben daher die am häufigsten gestellten Fragen von eBay-Usern zum Thema Abmahnung bei eBay in einer FAQ-Liste zusammengefasst. Bitte beachten Sie jedoch, dass auch die FAQ-Liste eine ausführliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen kann.

FAQ Abmahnung bei eBay

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KG Berlin: Telefonnummer in der Rückgabebelehrung und unvollständige Angaben zu Auslandsversandkosten berechtigen nicht zur Abmahnung
10. Dezember 2007

Das KG Berlin hat mit Urteil vom 07.09.2007 (5 W 266/07) klargestellt, dass weder unvollständige Angaben zu den Auslandsversandkosten noch die Angabe einer Telefonnummer in der Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigen. Der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt (Urteil vom 17.6.2004 - Az. 6 U 158/03), wonach  die Veröffentlichung einer Telefonnumer in der Widerrufsbelehrung wettbewerbswidrig ist, hat sich das KG Berlin dagegen ausdrücklich angeschlossen. 

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Gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung berechtigt zur Abmahnung
27. Februar 2007

Das Landgericht Frankfurt a.M. hat entschieden (Urteil vom 01.11.2006 - Az. 3-08 0 164/06), dass die gleichzeitige Verwendung einer Widerrufs- und Rückgabebelehrung zur Abmahnung berechtigt. Online-Händler sollten sich daher entscheiden, ob sie den Verbauchern entweder eine Widerrufsbelehrung oder eine Rückgabebelehrung einräumen.

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