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OLG Celle: Erhebung einer Pauschalgebühr durch Kreditinstitut für Rücklastschriften unzulässig
28. Januar 2008

Mit Urteil vom 07.11.2007 (3 U 152/07) hat das OLG Celle  entschieden, dass Banken im Giro-Zahlungsverkehr für die Bearbeitung von Rücklastschriften (oder auch Rückschecks) mangels Deckung keine pauschale Vergütung von ihren Kunden verlangen dürfen. [Anwalt News weiter…]

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