Übersicht > Arbeitsrecht, Oeffentliches Recht

BSG: Unwiderrufliche Freistellung eines Arbeitnehmers läßt Versicherungspflicht NICHT (mehr) entfallen
19. Februar 2009

von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

  

Mit seinem Urteil vom 24.09.2008 (B 12 KR 22/07 R)  hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden, dass die vereinbarte, unwiderrufliche Freistellung eines Mitarbeiters bis zu dem Zeitpunkt seines Ausscheidens nicht zu einem Fortfall der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung führt - und damit zu einer erheblichen Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen beigetragen. [Anwalt News weiter…]

Suche

Sonstiges


Newsletter:

RSS (Anleitung)