Gleichbehandlungsgesetz verstö
15. Mai 2007
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstößt gegen europäisches Recht. Das hat das Arbeitsgericht Osnabrück in einem aktuellen Urteil festgestellt (Az.: 3 Ca 725/06). Nach Ansicht der Richter ist das neue Gesetz gegen Benachteiligungen im Geschäftsleben und am Arbeitsplatz, das auf vier europäischen Richtlinien beruht, entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in Paragraph 2 Absatz 4 auch auf Kündigungen anwendbar. Die Ausnahmevorschrift sei in ihrem Wortlaut europarechtswidrig, da sich die entsprechende europäische Richtlinie unstrittig auch auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses beziehe, betonten die Richter in ihrem Urteil, mit dem sie zugleich die Anforderungen für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen verschärften. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt und Notar Guido Fuchs |
| Kategorie: | Arbeitsrecht, Neuigkeiten |
| Stichwörter: | AGG, ArbG Osnabrück, Europarecht, Gleichbehandlungsgesetz, Sozialauswahl |

