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OLG Koblenz: Streitwert bei Rechtsstreit über unerwünschte Werbemails
6. März 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink

Das OLG Koblenz hat in seinem Beschluß vom 29.09.06 (14 W 590/06), auf den aktuell jurPC hinweist, entschieden, dass bei einem Rechtsstreit über unverlangt zugesandte eMail-Werbung (spam-mails) ein Streitwert von € 10.000,- als angemessen anzusehen ist und bestätigt damit die vorinstanzlich ergangene Entscheidung des LG Mainz (2 O 188/06).

Das Gericht bekräftigt ausdrücklich, dass spam-mails keinen Bagatellcharakter aufweisen. “Es handelt sich um ein Ärgernis, dessen finanziellem Anreiz nur durch eine entsprechende Streitwertfeststetzung begegnet werden kann”, so die Koblenzer Richter.

OLG Koblenz, Beschl. vom 29.09.06 (14 W 590/06), jurPC Web-Dok 27/2007

Das neue Telemediengesetz (TMG) tritt am 01.März 2007 in Kraft
26. Februar 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink 

Zum 01.03.2007 wird neben dem 9. Rundfunkänderungsstaatsvertrag das neue Telemediengesetz (TMG) in Kraft treten. Das Gesetz ist Bestandteil des vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vogelegten und vom Bundeskabinett am 14.06.2006 beschlossenen Gesetzes zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG).

Das Teledienstegesetzes (TDG), das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) und der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) treten gleichzeitig außer Kraft.

Das TMG dient der Regelung und Vereinheitlichung der Bestimmungen über elektronische Informations- und Kommunikationsdienste, die in § 1 Abs. 1 TMG nunmehr einheitlich als “Telemedien” bezeichnet werden. Die ursprünglich vorgenommene Differenzierung in Tele- und Mediendienste wird aufgegeben.

Eine erklärte Intention des Gesetzgeber ist der verbesserte Schutz vor irreführenden Angaben bei der eMail-Werbung (sog. “spam” - eMails), welcher sich sowohl zugunsten der Verbraucher als auch der Unternehmen auswirkt. “Charakter und Herkunft” einer Werbung per eMail müssen sich künftig bereits aus Kopf- und Betreffzeile der Nachricht ergeben; die Empfänger sollen sich frei entscheiden können, wie sie mit dieser eMail umgehen, ohne sie (ggf. sogar verbunden mit etwaigen Sicherheitsrisiken) zuvor öffnen zu müssen.

Bundesminister Glos: “Mit dieser Anti-Spamregelung wollen wir die Anbieter erfassen, die ihren Mailversand durch gezielte Täuschungshandlungen besonders undurchsichtig gestalten und so die Empfänger daran hindern, sich vor unerwünschter Werbung zu schützen.”

Zuwiderhandlungen können nunmehr mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro verfolgt werden. Hierneben gilt im gewerblichen Bereich freilich der anerkannte Schutz gegen unverlangte eMail-Werbung nach Maßgabe des UWG.

Im weiteren beinhaltet das TMG auch Bestimmungen zum Datenschutz. Das TMG enthält hierbei eine neue Öffnungsklausel, wonach personenbezogene Daten offenbart werden müssen (a) gegenüber allen Behörden, die zum Zwecke der Strafverfolgung oder Gefahrenabwehr tätig werden und (b) gegenüber Privaten, wenn dies zur Durchsetzung der “Rechte am geistigen Eigentum” erforderlich ist.

OLG Karlsruhe: Versendung von Spam-E-Mails gerichtlich untersagt
2. November 2006

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 25.10.2006 in einem von Microsoft angestrengten Verfahren einen in Schleswig-Holstein ansässigen Spammer verurteilt. Das OLG Karlsruhe - wie bereits zuvor schon das Landgericht Mannheim - hielt den Spammer für eine Vielzahl von Spam-Aktionen verantwortlich und hat diesen wegen Spammings und Markenverletzung zu Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz verurteilt. Die Revision wurde nicht zugelassen.

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eco Verband: Geplantes Anti-Spam Gesetz ist unzureichend
27. Juni 2006

Der eco Verband der deutschen Internetwirtschaft kritisiert die letzte Woche bekannt gewordene Anti-Spam-Regelung, die Teil des vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurfs für ein Telemediengesetz werden soll. Zwar begrüßt der Verband ausdrücklich, dass die Spam-Problematik in das Bewusstsein der Bundesregierung gerückt ist. Die vorgesehene Regelung lehnt eco jedoch als nicht praxistauglich und realitätsfern ab.

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OLG Düsseldorf: Sorgfaltspflichten bei Newsletter-Versand (Spam) I-15 U 45/06
26. Juni 2006

In einem aktuellen Rechtsstreit (I-15 U 45/06 Urteil vom 24.05.2006) hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf über die Zusendung von werbenden E-Mails zu entscheiden (Spam). Ein Dienstleistungsunternehmen für Rechtsanwälte hatte aus Versehen einen Newsletter verschickt, bei dem mehrere hundert Rechtsanwälte im CC-Feld der E-Mail angegeben waren. Einer dieser Rechtsanwälte klagte, weil er der Zusendung von werbenden E-Mails nicht zugestimmt hatte. Das Gericht gab ihm Recht und sah in der Zusendung einen so genannten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die Besonderheit des Falles lag hier darin, dass der klagende Rechtsanwalt die werbende E-Mail nicht nur einmal sondern insgesamt 2000 Mal innerhalb von drei Tagen erhalten hat. Diese 2000 Aussendungen wurden allerdings nicht von dem Dienstleistungsunternehmen vorgenommen. Vielmehr hatten einige fehlkonfigurierte E-mail-Server der ebenfalls im CC-Feld stehenden Rechtsanwälte automatisch eine E-Mail mit dem ursprünglichen werbenden Text an den klagenden Rechtsanwalt gesendet. Hierfür machte das Gericht das Dienstleistungsunternehmen verantwortlich. Selbst wenn der Kläger der Zusendung von werbenden E-Mails zugestimmt hätte, hätten nicht alle Empfänger im CC-Feld stehen dürfen. Vielmehr hätte das BCC-Feld verwendet werden müssen.
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Bundesregierung: Neues Telemediengesetz verbessert Rechtsrahmen für Neue Dienste und Schutz gegen Spam-Mails
16. Juni 2006

Das Bundeskabinett hat am 14.06.06 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer- Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - ElGVG) beschlossen. Das Kernstück bildet das neue Telemediengesetz (TMG).

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Aktuelle Urteile zum E-Mail Marketing
19. Mai 2006

Von Rechtsanwalt Christian Solmecke, LL.M.

Am 08. Juli 2004 ist die UWG-Novelle in Kraft getreten. Im neuen UWG wird nun erstmals ausdrücklich geregelt, in welchem Rahmen die Zusendung von werbenden E-Mails möglich ist. Der nachfolgende Aufsatz gibt zunächst einen kurzen Überblick über die wesentlichen Änderung im UWG. Sodann wird auf die bislang vorliegenden relevanten Urteile nach dem neuen Gesetz eingegangen und abschließend ein Ausblick auf künftige Gesetzgebungsverfahren gegeben.

Für Werbetreibende, die insbesondere den Kontakt zum Endverbraucher suchen, hat die UWG-Reform eine Verbesserung gebracht. Im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen ist es   unter gewissen Voraussetzungen   möglich, Kunden auf neue Produkte hinzuweisen. [Anwalt News weiter…]

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