Übersicht > Arbeitsrecht, Neuigkeiten, Oeffentliches Recht

BSG: Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzprozess löst grundsätzlich keine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld aus
6. November 2007

Am 17.10.2007 (B 11a AL 51/06 R) hat das Bundessozialgericht entschieden, dass der Abschluss eines Vergleichs im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses, wonach der Kläger (mithin der gekündigte Mitarbeiter) für den den Verlust des Arbeitsplatzes eine Abfindung erhält, nicht automatisch zu einer Sperrzeit führt. [Anwalt News weiter…]

Landessozialgericht Hessen: “Passivraucher” dürfen fristlos kündigen
15. Mai 2007

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichtes (Az: L 6 AL 24/05) dürfen zum „Passivrauchen” gezwungene Arbeitnehmer sofort kündigen. [Anwalt News weiter…]

Sperrzeit - nein Danke !
19. Mai 2006

Kündigt der Arbeitgeber, ist hat sich der Arbeitnehmer bei der Agentur für Arbeit (früher: Arbeitsamt) zu melden. Die Frist beträgt sieben Tage nachdem der Arbeitnehmer die Kündigung erhalten hat.

Bei diesem Besuch beim Arbeitsamt warnt man den Arbeitnehmer häufig davor, im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine so genannte Abwicklungsvereinbarung mit dem Arbeitgeber zu treffen. Deshalb, weil dies häufig zu einer Sperrzeit - bis zu zwölf Wochen - für das Arbeitslosengeld führt. [Anwalt News weiter…]

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