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OLG Hamburg: Widerrufsbelehrung darf keine Einschränkung hinsichtlich der zu erstattenden Versandkosten enthalten
17. März 2008

Obwohl die Anfertigung einer Widerrufsbelehrung mit enormen wettbewerbsrechtlichen Risiken verbunden ist, lassen sich einige Online-Händler immer wieder dazu verleiten, ihre Widerrufsbelehrung selbst zu formulieren. Eine Abmahnung lässt in diesem Fall meist nicht lange auf sich warten. Das OLG Hamburg hat mit Beschluss vom 05.07.2007 (Az. 5 W 90/07) zu einer solchen selbstformulierten Klausel im Rahmen der Widerrufsbelehrung Stellung genommen. Der bei eBay tätige Online-Händler hatte innerhalb seiner Widerrufsbelehrung folgende Formulierung verwendet:

“Die Versandkosten, die aus dem Widerruf resultieren, werden im niedrigsten Satz zurückerstattet. Bitte sprechen Sie die Rücksendung vorher mit uns ab.”

Nach Auffassung der Hamburger Richter ist eine solche Klausel wettbewerbswidrig, da sie der gesetzgeberischen Intention erkennbar zuwiderlaufe:

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Grundsatzentscheidung des BGH zu Umsatzsteuer und Versandkosten bei Online-Shops
5. Dezember 2007

Der BGH hat durch Urteil vom 4.10.2007 (Az. I ZR 143/04) klargestellt, dass die Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Versandkosten nicht unbedingt auf derselben Seite stehen müssen, auf der die Ware umworben wird. Es reicht nach Ansicht des BGH vielmehr aus, wenn diese Informationen “jedenalls alsbald sowie leicht erkennbar und gut wahrnehmbar auf einer gesonderten Internetseite” bereitgestellt werden. Die Entscheidung stellt damit für sämtliche Online- und eBay-Händler eine erfreuliche Erleichterung der Anforderungen dar.

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BGH: Anforderung an Angabe von Umsatzsteuer/Versandkosten im Onlinehandel
2. November 2007

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 04.10.2007  (I ZR 143/04) dazu Stellung genommen, in welcher Weise im Internethandel auf die nach der Preisangabenverordnung vorgeschriebenen Angaben zur Umsatzsteuer und zu den Liefer- und Versandkosten hingewiesen werden muss. [Anwalt News weiter…]

OLG Karlsruhe: Verbraucher müssen bei Widerruf im Versandhandel keine Hinsendekosten zahlen
23. September 2007

Im Falle des Widerrufs eines Fernabsatzgeschäfts hat der Verbraucher gegen den Unternehmer einen Anspruch auf Rückerstattung der verauslagten Hinsendekosten. Dies entschied nun das OLG Karlsruhe durch Urteil vom 05.09.2007 (Az. 15 U 226/07). 

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OLG Hamburg: Fehlende Angabe über Versandkosten bei eBay-”Sofort-Kauf” als Wettbewerbsversto
23. März 2007

von Rechtsanwalt Christoph Wink 

Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 15.02.07 (3 U 253/06) entschieden, dass bei dem Angebot eines gewerblichen eBay-Verkäufers, der eine Ware zum Direktkauf anbietet (”Sofort-Kaufen” - Option), auf der Angebotsseite (und nicht etwa auf einer Unterseite, die zunächst über einen Link aufgerufen werden muß) zwingend die etwaig anfallenden Liefer- und Versandkosten anzugeben sind. Wer die Angaben unterläßt, begehe einen rechtlich erheblichen Wettbewerbsverstoß i.S.d. §§ 3, 4 Nr.11 UWG, so die Hamburger Richter.

Auch der fehlende Hinweis auf die im (Direktkauf-Preis) enthaltene Mehrwertsteuer kann einen Wettbewerbsverstoß darstellen. [Anwalt News weiter…]

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