LG Düsseldorf: Abwälzung des Versandrisikos auf den Verbraucher sowie Spa
19. November 2006
Mit einstweiliger Verfügung vom 13. November 2006 (Az: 12 O 401/06) hat das Landgericht Düsseldorf eine Klausel, die das das Versandrisiko bei eBay-Geschäften auf den Verbraucher abwälzt, für wettbewerbswidrig erklärt. Außerdem sah das Landgericht Düsseldorf eine Klausel, wonach Spaßbietern eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Kaufpreises in Rechnung wurde, als wettbewerbsrechtlich unzulässig an.
| Autor: | Rechtsanwalt Marc Tarrach |
| Kategorie: | Ebay Recht, IT-Recht, Neuigkeiten, Verbraucherrecht |
| Stichwörter: | Abmahnung, eBay, Spaßbieterklausel, unversicherter Versand, Versandrisiko |

