Übersicht > IT-Recht, Verbraucherrecht, Wettbewerbsrecht

LG Bückeburg: Fehlerhafte Widerrufsbelehrung ist kein Grund zur Abmahnung!
15. Mai 2008

Nach Auffassung des LG Bückeburg soll eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in der Regel einen nur unerheblichen Wettbewerbsverstoß darstellen (Urteil vom 22.04.2008, Az. 2 O 62/08). Wenn sich diese Rechtsauffassung durchsetzen sollte, wären sämtliche Abmahnungen wegen einer falschen Widerrufsbelehrung unbegründet. Die Abmahner könnten dann auch keine Abmahnkosten mehr verlangen. Allerdings steht die Entscheidung des LG Bückeburg im klaren Widerspruch zur derzeit vorherrschenden Rechtsprechung. Mit Ausnahme des nun ergangenen Urteils des LG Bückeburg haben bislang alle Gerichte entschieden, dass eine falsche Widerrufsbelehrung grundsätzlich einen erheblichen Wettbewerbsverstoß begründe, da der Verbraucher durch eine unrichtige Widerrufsbelehrung von der Wahrnehmung seines Widerrufsrechtes abgehalten werden könne. Bei dem nun ergangenen Urteil des LG Bückeburg handelt es sich daher um eine Einzelentscheidung, die nicht verallgemeinerungsfähig ist.

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Darf ich auf der Angebotsseite mit dem Hinweis “versicherter Versand” werben ?
15. April 2008

Nach einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 06.11.2007 – Az.: 315 O 888/07) ist die Werbung mit der Angabe „versicherter Versand“ irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB ohnehin das Versandrisiko trägt (Beitrag). Der eBay-Händler sollte die Käufer deshalb in der Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Ware unabhängig von der gewählten Versandart auf Gefahr des Verkäufers versandt wird.

LG Hamburg: Werbung mit der Angabe “versicherter Versand” ist wettbewerbswidrig
18. Dezember 2007

Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Hamburg (Beschluss vom 06.11.2007 – Az.: 315 O 888/07) ist die Werbung mit der Angabe „versicherter Versand“ irreführend und damit wettbewerbswidrig, da der Händler gemäß § 474 Abs. 2 BGB ohnehin das Versandrisiko trägt.  

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