LAG Düsseldorf: Kein genereller Anspruch auf Aufnahme einer “Dankes-/Zukunfts” - Formulierung in Arbeitszeugnis
12. September 2008
von Rechtsanwalt Christoph Wink
Fachanwalt für Arbeitsrecht
In seinem Urteil vom 21. Mai 2008 (12 Sa 505/08) hat das LAG Düsseldorf entschieden, dass ein Arbeitnehmer keinen generellen Anspruch darauf hat, dass in ein Arbeitszeugnis eine Klausel aufgenommen wird, in welcher der Arbeitgeber sich für die Tätigkeit in der Vergangenheit bedankt und Wünsche für die Zukunft zum Ausdruck bringt. [Anwalt News weiter…]
| Autor: | Rechtsanwalt Christoph Wink |
| Kategorie: | Arbeitsrecht |
| Stichwörter: | Arbeitszeugnis, BGB 630, GewO 109, LAG Düsseldorf, Zeugnisberichtigung, Zeugnisformulierung, Zeugnissprache |

