MICHAEL Rechtsanwaelte

Schlagwort: Lsg-darmstadt

LSG Darmstadt: Land Hessen muss Asthmabehandlung am Toten Meer bezahlen

18. Oktober 2006

Das Landesversorgungsamt muss einem Schwerbehinderten, dessen Asthma bronchiale auf eine Schädigung bei der Bundeswehr zurückgeht, eine Kur am Toten Meer bezahlen, wenn im Inland keine erfolgversprechenden Therapien möglich sind. Dies entschied der 1. Senat des Hessischen Landessozialgerichts mit Urteil vom 25.9.2006 (AZ L 1 KR 1202/03).

Beitrag lesen