MICHAEL Rechtsanwaelte

Ist der Abmahnende nur dann zur Abmahnung berechtigt, wenn er selbst bei eBay Waren anbietet ?

Nein, ein konkretes Wettbewerbsverhältnis kann auch zwischen einem eBay-Händler und einem Online-Shop oder einem gewöhnlichen Ladengeschäft bestehen. Maßgeblich ist, ob die angebotenen Waren vergleichbar sind.