MICHAEL Rechtsanwaelte

Ist auch die Angabe einer Telefonnummer und einer Faxnummer im Website-Impressum notwendig ?

Diese Frage wird von den Gerichten unterschiedlich beantwortet. Nach Auffassung des OLG Hamm bedarf es keiner Angabe einer Telefonnumer im Impressum (Urteil vom 17.03.2004 – Az. 20 U 222/03). Anders sehen dies jedoch das OLG Oldenburg (Beschluss vom 12.05.2006 – 1 W 29/06) und das OLG Köln (Urteil vom 13.02.2004 – 6 U 109/03). Diese haben entschieden, dass ein gewerblicher Verkäufer zwingend entweder eine Telefonnumer oder eine Faxnummer in seinem Impressum bereithalten muss. Fehle diese Angabe, könne dies durchaus eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung rechtfertigen.