MICHAEL Rechtsanwaelte

JM Bayern: Bayern geht konsequent gegen illegale Sportwettanbieter vor

Keine Werbung für Betandwin in Bayern

Der TSV 1860 München hat angekündigt, in der kommenden Saison für den neuen Hauptsponsor Betandwin werben zu wollen. Die Werbung für illegale Sportwetten ist strafbar und verboten (§ 284 Abs. 4 StGB). Die Sicherheitsbehörden werden daher den Sponsorenvertrag prüfen und die notwendigen Untersagungsanordnungen erlassen und durchsetzen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 28.03.2006 entschieden, dass die Veranstaltung von Wetten durch private Wettunternehmen und die Vermittlung von Wetten, die nicht vom Freistaat Bayern veranstaltet werden, verboten ist und die Verbote durchgesetzt werden können.

Das Verbot gilt für alle privaten Sportwettanbieter, gleich ob sie sich auf „Erlaubnisse“ aus Gibraltar oder Neugersdorf in Sachsen berufen, wie es Betandwin abwechselnd tut. Die bayerischen Behörden werden deshalb gegen alle Tätigkeiten von Betandwin und den anderen privaten Sportwettveranstaltern konsequent und ohne Ausnahme vorgehen.

Wie sehr die illegalen Sportwettanbieter das Recht missachten, zeigt sich auch im konkreten Fall. Das Bundesverfassungsgericht hat der Staatlichen Lotterieverwaltung als dem einzigen legalen Anbieter klare Auflagen zum Spielerschutz gemacht; die Staatliche Lotterieverwaltung hat darauf reagiert und jede Fernseh- und Bandenwerbung für Oddset eingestellt. Betandwin macht nun gerade das Gegenteil. Bayern wird dafür sorgen, dass die Rechtsordnung und die Urteile des Bundesverfassungsgerichts durchgesetzt werden.

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