MICHAEL Rechtsanwaelte

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BGH: Grundsatzentscheidung zur Umstellung auf Fernwärmeversorgung

30. November 2007

Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Grundsatzentscheidung vom 27.06.07 (VIII ZR 202/06) mit der Frage befasst, ob der Vermieter berechtigt ist, einseitig von der ursprünglichen Wärmeversorgung mittels Zentralheizung auf Fernwärme umzustellen und die hierdurch anfallenden Wärmelieferungskosten ungekürzt auf den Mieter umzulegen.

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