LG Essen: Fehlende Informationen im Impressum sind wettbewerbswidrig
8. Mai 2008Das Telemediengesetz (TMG) schreibt vor, dass gewerbliche Händler in ihrem Online-Shop ein Impressum bereitstellen müssen. Welche Informationen das Impressum dabei enthalten muss, ergibt sich aus § 5 TMG. Danach muss im Impressum unter anderem der Name und die Anschrift des Unternehmers, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und der Vertretungsberechtigte angegeben werden (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 […]