Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst zwei wesentliche Rechtsgebiete im deutschen Zivilrecht, die sich mit den rechtlichen Aspekten der Nutzung von Immobilien befassen. Wir unterstützen Sie umfassend in beiden Bereichen:
1. Mietrecht:
- Wir beraten zu den rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnraum sowie gewerblichen Räumen.
- Wichtige Themen, bei denen wir Ihnen helfen, sind:
- Abschluss und Gestaltung von Mietverträgen (z. B. Mietpreis, Mietdauer).
- Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern (z. B. Mietzahlung, Nutzung der Wohnung, Instandhaltung).
- Kündigung des Mietverhältnisses und Kündigungsschutz.
- Mietmängel und Möglichkeiten der Mietminderung.
- Betriebskosten und deren Abrechnung.
2. Wohnungseigentumsrecht:
- Wir unterstützen Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter bei allen Fragen des WEG-Rechts.
- Unsere Beratung umfasst unter anderem:
- Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum.
- Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.
- Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.
- Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (z. B. Instandhaltung, Nutzung des Gemeinschaftseigentums, Beitragszahlungen).
- Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft und deren Lösung.
Beide Rechtsgebiete sind durch gesetzliche Regelungen, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a für das Mietrecht – sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geprägt. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.