Adult man painting wall indoors during a home renovation project.

Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Das Miet- und Wohnungseigentumsrecht umfasst zwei wesentliche Rechtsgebiete im deutschen Zivilrecht, die sich mit den rechtlichen Aspekten der Nutzung von Immobilien befassen. Wir unterstützen Sie umfassend in beiden Bereichen:

1. Mietrecht:

  • Wir beraten zu den rechtlichen Beziehungen zwischen Vermietern und Mietern von Wohnraum sowie gewerblichen Räumen.
  • Wichtige Themen, bei denen wir Ihnen helfen, sind:
    • Abschluss und Gestaltung von Mietverträgen (z. B. Mietpreis, Mietdauer).
    • Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern (z. B. Mietzahlung, Nutzung der Wohnung, Instandhaltung).
    • Kündigung des Mietverhältnisses und Kündigungsschutz.
    • Mietmängel und Möglichkeiten der Mietminderung.
    • Betriebskosten und deren Abrechnung.

2. Wohnungseigentumsrecht:

  • Wir unterstützen Wohnungseigentümer und WEG-Verwalter bei allen Fragen des WEG-Rechts.
  • Unsere Beratung umfasst unter anderem:
    • Erwerb und Verkauf von Wohnungseigentum.
    • Abgrenzung zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum.
    • Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und die Beschlussfassung der Eigentümergemeinschaft.
    • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer (z. B. Instandhaltung, Nutzung des Gemeinschaftseigentums, Beitragszahlungen).
    • Konflikte innerhalb der Eigentümergemeinschaft und deren Lösung.

Beide Rechtsgebiete sind durch gesetzliche Regelungen, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) – §§ 535–580a für das Mietrecht – sowie das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geprägt. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Ihr Rechtsanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht:

  • Andreas Müller

    Rechtsanwalt
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  • Tristan Niemann

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  • Maike Schulte-Hermes

    Rechtsanwältin und Notarin
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  • Wolfgang Hermes

    Rechtsanwalt und Notar a.D.
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