MICHAEL Rechtsanwaelte

Bearshare: Staatsanwalt stellt Verfahren wegen geringer Schuld ein

In dem aktuellen Filesharing-Verfahren hat nun die StA Düsseldorf das Verfahren gegen einen Beschuldigten wegen geringer Schuld (§ 153 I StPO) eingestellt. Dem Beschuldigten wurde vorgeworfen, 1042 Musikfiles über die P2P-Plattform Bearshare angeboten zu haben. Damit zeigt sich, dass die verschiedenen Staatsanwaltschaften in Deutschland illegalen Tausch von Musik sehr unterschiedlich handhaben. Noch vor wenigen Wochen hatte die StA Augsburg die Verurteilung eines Filesharers gefordert und eine Strafe von 10 Tagessätzen pro (!) Song als angemessen angesehen. Trotz der strafrechtlichen Verfahrenseinstellung fordert die Musikindustrie im Zivilverfahren weiterhin 6000 € Schadensersatz.

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