MICHAEL Rechtsanwaelte

Was ist eigentlich eine Abmahnung ?

Eine Abmahnung ist eine Mitteilung an den Abgemahnten, dass er sich durch eine bestimmte Handlung wettbewerbswidrig verhalten hat, verbunden mit der Aufforderung, dieses Verhalten in Zukunft zu unterlassen und binnen einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Dem Abgemahnten soll durch die Abmahnung Gelegenheit gegeben werden, ein gerichtliches Verfahren zu vermeiden.

Eine Pflicht zur Abmahnung besteht nicht. Bei einem gerichtlichen Vorgehen ohne vorherige Abmahnung riskiert der Gläubiger jedoch mit den Kosten des Verfahrens belastet zu werden, wenn der Schuldner den Anspruch sofort anerkennt (§ 93 ZPO).