Warum wird in der Abmahnung von mir verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben ?
Ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch setzt eine Wiederholungsgefahr voraus. Dabei begründet schon der begangene Wettbewerbsverstoß eine widerlegbare Vermutung, dass der Verletzer dieselbe Handlung erneut begehen wird. Diese Wiederholungsgefahr kann nachträglich nur durch die Abgabe einer die Verletzungshandlung vollständig erfassenden und mit einem angemessenen Vertragsstrafeversprechen abgesicherten (sog. strafbewehrten) Unterlassungserklärung beseitigt werden. Nicht ausreichend ist, dass der Verletzer das wettbewerbswidrige Verhalten einstellt.