Darf ich die vorformulierte Unterlassungserklärung verändern?
Es besteht für Sie keine Verpflichtung, gerade die der Abmahnung beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben. Sie können diese verändern oder eine vollständig eigene Unterlassungserklärung abfassen. Sie müssen in der Unterlassungserklärung lediglich versprechen, dass Sie ein bestimmtes wettbewerbswidriges Verhalten in Zukunft unterlassen. Häufig ist es sogar sinnvoll, die vorformulierte Erklärung abzuändern, da das zu unterlassende Verhalten oft zu weit gefasst ist, so dass Sie auch bei anderen Wettbewerbsverstößen die Vertragsstrafe zahlen müssen. Überdies müssen Sie sich in der Unterlassungserklärung nicht verpflichten, die Abmahnkosten zu zahlen.