Hat der Abmahnende einen Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten ?
Gem. § 12 I 2 UWG kann der Abmahnende Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen. Davon erfasst sind auch die Kosten für die Einschaltung eines Rechtsanwalts. Voraussetzungen ist allerdings, dass die Abmahnung berechtigt ist. Bei einer unberechtigten Abmahnung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten.